Sport- und Schützenvereine können für den Sportbetrieb (Vereinspauschale) eine Förderung beantragen. Mit dieser will der Freistaat Bayern diese Vereine in der Bewältigung ihrer vielfältigen und kostenintensiven Aufgaben unterstützen.
Die Antragsfrist endet am 3. März 2025.
Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung zur Bewegungsförderung
Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport- und Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil der Unfallprävention und Sicherheit. Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen.
Um den Anteil an Nichtschwimmern bereits bei Schuleintritt nachhaltig und signifikant zu verringern, wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ fortgeführt. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 erhalten alle Vorschulkinder vor Beginn der Sommerferien einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“.
Für die Gutscheinaktion 2024/2025 beginnt der Bewilligungszeitraum am 29. Juli 2024 und endet am 31. August 2025. Der Gutschein ist demnach für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 29. Juli 2024 und dem 31. August 2025 stattfindet.
Anträge für die Gutscheinaktion 2024/2025 können durch die Kursanbieter bis zum 30. November 2025 (Ausschlussfrist) bei den Bewilligungsstellen eingereicht werden.
Der Gutschein für das Kindergartenjahr 2025/2026 ist für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 1. August 2025 und dem 31. August 2026 stattfindet.
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