Bitte beachten Sie: Gemäß der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung besteht die Verpflichtung, bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des ÖPNV und der hierzu gehörenden Einrichtungen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (sog. Maskenpflicht). Nach einem Kabinettsbeschluss vom 12.01.2021 müssen ab Montag, 18.01.2021, alle Fahrgäste zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens in allen Zügen und Bussen eine FFP2-Maske tragen, andere Masken sind nicht mehr erlaubt. Ausgenommen hiervon sind ledlich Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag, diese müssen nur eine „normale“ Mund-Nasen-Bedeckung tragen; Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit. Es werden nur Fahrgäste befördert, die eine entsprechende Bedeckung tragen. Die Fahrgäste sind für deren Beschaffung selbst verantwortlich und sind auch dazu verpflichtet, diese Bedeckung während der gesamten Fahrt sowie an den Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen zu tragen. Dabei sind sowohl Mund als auch Nase zu bedecken. Trotz dieser Maskenpflicht sind auch die allgemeinen Abstandsregeln zu beachten, soweit dies möglich ist. Fahrgäste, die gegen die Verpflichtung verstoßen, werden von der Beförderung ausgeschlossen.
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