Bitte beachten Sie: Gemäß der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt derzeit die Verpflichtung, bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des ÖPNV eine FFP2-Maske zu tragen (sog. Maskenpflicht). Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit, für Kinder zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag ist eine medizinische Gesichtsmaske ausreichend. Es werden nur Fahrgäste befördert, die eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Die Fahrgäste sind für deren Beschaffung selbst verantwortlich und sind auch dazu verpflichtet, diese Maske während der gesamten Fahrt zu tragen. Dabei sind sowohl Mund als auch Nase zu bedecken. Trotz dieser Maskenpflicht sind auch die allgemeinen Abstandsregeln zu beachten, soweit dies möglich ist. Fahrgäste, die gegen die Verpflichtung verstoßen, werden von der Beförderung ausgeschlossen.
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