22.10.2025 - Das Landratsamt informiert: Anträge auf Fahrtkostenerstattung noch im Oktober stellen

Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen sowie Berufsfachschulen in Vollzeit ab Jahrgangsstufe 11 sollten ihre Anträge auf Erstattung der Schulwegkosten für das Schuljahr 2024/2025 spätestens bis zum 31. Oktober 2025 beim Landratsamt Rottal-Inn einreichen. Eine Kostenerstattung nach Fristablauf ist nicht möglich. Schülerinnen und Schüler dieser Schularten tragen die notwendigen Schulwegkosten zunächst selbst. Auf Antrag erstattet das Landratsamt unter Vorlage der Fahrkarten und sonstiger Nachweise sowie einer Schulbestätigung rückwirkend für das abgelaufene Schuljahr 2024/2025 die Fahrtkosten, soweit sie die Eigenbeteiligung, die sogenannte Familienbelastung übersteigen.

 

Diese Eigenbeteiligung beträgt derzeit 320 Euro pro Schülerin oder Schüler und maximal 490 Euro pro Familie. Für Familien mit Kindergeldanspruch für drei oder mehr Kinder sowie für Familien mit einem Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder Bürgergeld werden die notwendigen Fahrtkosten in voller Höhe erstattet.

 

Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung (Formular: Schülerbeförderung – Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten) kann über die Homepage des Landkreises Rottal-Inn unter: www.rottal-inn.de/buergerservice-formulare/strasse-verkehr/ heruntergeladen werden. Die Frist für eingegangene Anträge endet jedes Jahr am 31. Oktober.

 

Für Rückfragen steht das Sachgebiet 63 – Verkehrswesen telefonisch unter 08561 20-833, -834 oder -836 zur Verfügung.