19.05.2025 - Amnestie-Regelung: Springmesser jetzt abgeben

Das Landratsamt Rottal-Inn weist auf die bestehende Amnestie-Regelung hin, von der Besitzerinnen und Besitzer von verbotenen Springmessern noch bis zum 01.10.2025 profitieren können.

 

Zum Hintergrund: Aufgrund des im vergangenen Jahr verabschiedeten Sicherheitspaketes der Bundesregierung sind seit dem 31.10.2024 sämtliche Springmesser grundsätzlich verboten. Bis dahin waren bestimmte Arten von Springmessern (je nach Länge und Beschaffenheit der Klinge) von dem Verbot ausgenommen.

 

Um den betroffenen Besitzerinnen und Besitzern solcher Springmesser eine geregelte Abgabe zu ermöglichen, wurde eine Amnestie-Regelung beschlossen: Wer ein Springmesser am 31.10.2024 unerlaubt besessen hat und immer noch besitzt, kann dieses bis spätestens 01.10.2025 straffrei beim Landratsamt Rottal-Inn oder einer Polizeidienststelle abgeben. Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis müssen insofern keine negativen Auswirkungen auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit fürchten. Die Amnestie-Regelung gilt auch für solche Springmesser, die schon nach alter Rechtslage verboten waren.

 

Die Springmesser können beim Landratsamt Rottal-Inn oder bei einer Polizeidienststelle abgegeben werden. Der Transport soll in einem verschlossenen Behältnis erfolgen. Es wird um Terminvereinbarung über folgende Kanäle gebeten:

 

  • Landratsamt Rottal-Inn, Fachbereich Waffenrecht: Tel.: 08561 20- 162, -158 sowie -164 oder waffenrecht@rottal-inn.de
  • Polizeiinspektion Eggenfelden: Tel.: 08721 9605-0
  • Polizeiinspektion Pfarrkirchen: Tel.: 08561 9604-0
  • Polizeiinspektion Simbach am Inn: Tel.: 08571 9139-0

 

Auch wenn die Amnestie-Regelung bis zum 01.10.2025 befristet ist, empfiehlt das Landratsamt Rottal-Inn, aus Gründen der Rechtssicherheit ggf. vorhandene Springmesser möglichst frühzeitig abzugeben. Wer die Amnestie-Regelung nicht nutzt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen.