10.06.2021 - Digitales Impfzertifikat: Online-Zugang nicht löschen!

Am vergangenen Mittwoch wurde von Presseagenturen die Einführung des Digitalen Impfpasses am Donnerstag, 10. Juni vermeldet. Das Landratsamt Rottal-Inn teilt dazu mit, dass ursprünglich keine offizielle Mitteilung seitens der Staatsregierung hierzu vorlag. Nach mehreren Tests und einer Anfrage des Landratsamts beim Gesundheitsministerium konnte festgestellt werden, dass die Software die Funktion ab dem Nachmittag des 10. Juni anbot. Ursprünglich war die Umsetzung seitens der Bundesregierung erst für Juli angekündigt.

Das Landratsamt Rottal-Inn weist daher darauf hin, dass das Digitale Impfzertifikat nun bei allen Zweitimpfungen sowie bei einmaligen Impfungen mit Johnson & Johnson im Impfzentrum ab dem 10.06.2021 nachmittags einmalig ausgestellt werden kann. Personen, die bereits vor dem 10.06.2021 im Impfzentrum „fertig geimpft“ wurden, können sich in Zukunft (Umsetzungszeitpunkt noch nicht bekannt) selbst online das digitale Impfzertifikat herunterladen, indem man sich unter impfzentren.bayern mit seinem Zugang einloggt, dort einen QR-Code generieren lässt und diesen dann mit einer App scannt. Dies funktioniert Medienberichten zufolge mit der bisherigen „Corona-Warn-App“ und der neuen App „CovPass“.

Deshalb weist das Landratsamt eindringlich daraufhin, dass der persönliche Account auch nach der zweiten Impfung nicht gelöscht werden soll. Das Landratsamt bittet darum, den QR-Code auch wenn er schon in eine App eingescannt wurde sorgfältig aufzubewahren – bspw. wenn ein Handywechsel ansteht, wird er wieder benötigt.

Alternativ soll künftig nach Vorlage des traditionellen „analogen“ Impfbuchs in einer Apotheke auch eine Zertifikatserstellung möglich sein.

 


Auf welchen Wegen und wann Sie Ihren digitalen Impfnachweis erhalten und wie Sie ihn verwenden können, können Sie dieser Grafik des Bayerischen Gesundheitsministeriums entnehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier.