17.10.2025 - Führerscheinumtausch bis 19. Januar 2026

Das Landratsamt Rottal-Inn möchte an den Führerscheinumtausch nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie erinnern: Am 19. Januar 2026 endet die Frist für Führerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden. Bis dahin sind Führerscheine in den neuen EU-Führerschein umzutauschen – auch solche, bei denen es sich bereits um ein Scheckkartenformat handelt. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Der neue Kartenführerschein ist für 15 Jahre gültig.

 

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028

2008: Umtausch bis 19. Januar 2029

2009: Umtausch bis 19. Januar 2030

2010: Umtausch bis 19. Januar 2031

2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

 

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Die benötigten Antragsunterlagen zum Umtausch sowie weitere Informationen sind unter www.rottal-inn.de/fuehrerscheinstelle zu finden.