11.05.2023 - „Vorsorge treffen für Fälle, in denen man selbst nicht mehr entscheiden kann“

Betreuungsstelle am Landratsamt überarbeitet Mappe zur persönlichen rechtlichen Vorsorge

 

„Wer entscheidet für mich, wenn ich es aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder einer Behinderung nicht mehr alleine kann? Mein Ehe- oder Lebenspartner? Meine Kinder oder meine Eltern?“
Diese Angelegenheiten zu regeln und festzulegen, hilft die Mappe der Betreuungsstelle am Landratsamt Rottal-Inn, die nun überarbeitet wurde. In Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht Eggenfelden, Betreuungsgericht, und dem Betreuungsverein des Kreis-Caritasverband Rottal-Inn e. V. hat die Fachstelle des Landkreises einen neuen Vordruck für die persönliche rechtliche Vorsorge erstellt und in einer neuen Mappe herausgebracht. Sabina Smola von der Betreuungsstelle stellte diese vor kurzem Landrat Michael Fahmüller vor.

Die Mappe beinhaltet die Vordrucke für eine Vorsorgevollmacht sowie eine Betreuungs- und Patientenverfügung. Außerdem bietet sie die Möglichkeit, die persönliche Einstellung zu einem menschenwürdigen Sterben festzuhalten.

„Die Vorsorgevollmacht regelt, wer sich ab welchem Zeitpunkt um welche rechtlichen Angelegenheiten kümmern soll. Eine Vollmacht sollte daher nur Personen erteilt werden, denen man zu einhundert Prozent vertraut“, betont Smola. Für einzelne Geschäfte, wie z.B. Grundbuchangelegenheiten oder Erbangelegenheiten bedarf es einer Beglaubigung, die durch die Betreuungsstelle durchgeführt werden kann. Bei komplexen Angelegenheiten oder wenn die Vollmacht auch zur Aufnahme von Darlehen dienen soll, bedarf es einer notariellen Beurkundung.

Mit einer Betreuungsverfügung wird festgelegt, wer als Betreuer für einen selbst bestellt werden soll, sollte dies notwendig werden. Die Betreuungsverfügung kann neben oder anstelle einer Vorsorgevollmacht erteilt werden, nämlich für den Fall, dass trotz der Vollmacht eine Betreuung erforderlich ist (z. B. bei Regelungslücken aufgrund von Gesetzesänderungen) oder man keine Vertrauensperson hat, der man eine Vorsorgevollmacht erteilen will.

In der Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen in speziellen Situationen durchgeführt werden sollen, z. B. ob man im Notfall eine künstliche Ernährung bekommen oder bei schwerer Erkrankung reanimiert werden möchte. Sowohl Bevollmächtigte als Betreuer sind an die Patientenverfügung gebunden.

„Die Mappe bewahrt man am besten zuhause an einem sicheren Ort auf und natürlich sollte die bevollmächtigte Personen Bescheid wissen, wo diese im Notfall zu finden wäre“, so Sabina Smola von der Betreuungsstelle. 

Die Mappe zur persönlichen rechtlichen Vorsorge ist beim Landratsamt Rottal-Inn kostenlos erhältlich. Eine persönliche Abholung ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes möglich. Melden Sie sich dazu am Empfang (Geb. 1) und fragen Sie nach der Mappe der Betreuungsstelle. Alternativ können Sie die Mappe auch bei der Betreuungsstelle telefonisch oder per Mail bestellen und erhalten diese auf postalischem Wege kostenfrei zugeschickt.
Demnächst ist der Vordruck auch online auf der Landkreishomepage verfügbar und kann dort kostenlos heruntergeladen werden.

Auch Landrat Michael Fahmüller betont die Relevanz dieses Angebots: „Auch ich möchte den Landkreisbürgerinnen und –bürgern, ganz gleich ob Jung, ob Alt, ans Herz legen, diese Mappe für die persönliche rechtliche Vorsorge auszufüllen und zuhause in der Schublade liegen zu haben. Auch wenn man natürlich hofft und davon ausgeht, sie hoffentlich nicht brauchen zu müssen, ist es besser, Vorsorge zu treffen für Fälle, in denen man selbst nicht mehr entscheiden kann.“

Für allgemeine Fragen zu den Themen rechtliche Betreuung und persönliche Vorsorge inkl. Beglaubigung können Sie sich jederzeit an die Betreuungsstelle Rottal-Inn wenden unter Tel. 08561 20-410, -418 oder -424 bzw. per E-Mail an betreuungsstelle@rottal-inn.de.

 

Weitere Informationen finden Sie jederzeit auch auf der Landkreishomepage www.rottal-inn.de im Bereich Bürgerservice & Formulare – Gesundheitsamt – Betreuungsstelle.

 

 

 

 

Bild: Sabina Smola von der Betreuungsstelle des Landkreises stellt Landrat Michael Fahmüller die neue Mappe zur persönlichen rechtlichen Vorsorge vor.