06.08.2021 - Weitere Sonderimpfaktionen im Landkreis Rottal-Inn

Erfreulicherweise haben sich in der vergangen Woche wieder mehr Menschen im Landkreis Rottal-Inn für eine Impfung gegen das COVID-19-Virus entschieden. Das Impfzentrum Rottal-Inn möchte den Weg zur Immunisierung noch einfacher gestalten und bietet hierzu noch weitere Sonderimpfaktionen mit mobilen Impfteams im Landkreis an. Damit es für die Mitmenschen so einfach wie möglich wird, ist eine vorherige Registrierung nicht notwendig und ebenfalls entfällt die Terminvereinbarung hierfür. Bei den geplanten Terminen wird ausschließlich der Impfstoff von Johnson&Johnson eingesetzt. Ein großer Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger, denn es ist nur eine Impfung notwendig und der Impfschutz tritt nach 14 Tagen ein. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren können dieses Angebot in Anspruch nehmen.

Hier die einzelnen Termine im Überblick:

  • Arnstorf: Freitag, 20.08.2021 von 16:30 – 20:30 Uhr
    Örtlichkeit noch nicht festgelegt
     
  • Bad Birnbach: Samstag 28.08.2021 von 14:00 – 19:00 Uhr
    Artrium, Kurallee 7, 84364 Bad Birnbach
     
  • Simbach am Inn: Freitag, 27.08.2021, von 16:30 – 20:30 Uhr
    LOKschuppen, Adolf-Kolping-Str. 19, 84359 Simbach am Inn

 

Eine weitere Aktion im westlichen Landkreis ist bereits in Planung. Die mobilen Impfteams des BRK Rottal-Inn zusammen mit den Ärztinnen und Ärzte stehen für die Bevölkerung bereit. Zu allen Impfterminen muss der Personalausweis und der Impfpass (soweit vorhanden) mitgebracht werden.

Auch im Impfzentrum in der Rottgauhalle (Grafenweg 13, 84307 Eggenfelden – Gern) findet am Freitag, 13.08.2021 von 15:00 – 21:00 Uhr eine Sonderimpfaktion mit dem m-RNA-Impfstoff BioNTech/Pfizer statt. Allerdings ist hier zwingend eine zweite Impfung notwendig (Ausnahme: Vorhergehende Corona-Erkrankung). Der Zweitimpfungs-Termin findet am Freitag, 03.09.2021 ebenfalls von 15:00 – 21.00 Uhr ohne Terminvereinbarung statt. Nur nach einer vollständigen Impfserie (Erst- und Zweitimpfung) gelten die Bürgerinnen und Bürger nach 14 Tagen als vollständig geimpft, denn auch nach diesem Zeitraum ist der vollständige Impfschutz aufgebaut.  Der Impfstoff ist ab 12 Jahren zugelassen. Wichtig ist jedoch, dass bei der Impfung von Kindern- und Jugendlichen unter 16 Jahren alle Erziehungsberechtigten (bei Alleinerziehenden mit entsprechendem Nachweis über das alleinige Sorgerecht) anwesend sein müssen. Da für die Sonderimpfaktionen keine Terminvereinbarung notwendig ist, kann es zu Wartezeiten kommen. Geimpft wird, solange der Vorrat reicht – schnell sein lohnt sich also!