17.05.2022 - Zensus 2022: Befragungen gestartet

Erhebung läuft von 16. Mai bis 6. August 2022

 

Wie bereits vermeldet, findet 2022 in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.

Das Landratsamt Rottal-Inn möchte daher darauf hinweisen, dass in der Zeit vom 16. Mai bis 6. August 2022 die Befragungen stattfinden. Begehungen zur Besichtigung der Anschriften und zum Aufnehmen der Haushalte können jedoch bereits seit 02.05.2022 durchgeführt werden. Die durch die Stichprobe ausgewählten Bürger bekommen von den Erhebungsbeauftragten ein Terminankündigungsschreiben mit entsprechendem Infomaterial zum Zensus.

Grundsätzlich besteht für ausgewählte Bürgerinnen und Bürger eine Auskunftspflicht nach dem Zensusgesetz. Eine Ablehnung der Teilnahme am Zensus ist nicht möglich. Sollten die angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger vergessen haben bei der Erhebung teilzunehmen, erhalten sie zunächst eine entsprechende Erinnerung. Bei Nichtteilnahme wird letztlich ein Zwangsgeld ausgesprochen. Das Interview darf nur von volljährigen Personen durchgeführt werden. Es ist jedoch ausreichend, wenn ein Haushaltsmitglied für den gesamten Haushalt Auskunft gibt. In Bayern wird die Befragung mithilfe eines Tablets durchgeführt und dauert im Normalfall zwischen fünf und 15 Minuten. Dies hängt allerdings von mehreren Faktoren ab, etwa von der Länge des Fragebogens oder von der Größe des befragten Haushalts.

Die Erhebungsbeauftragten können die Rechtmäßigkeit ihrer Tätigkeit anhand eines Erhebungsbeauftragten-Ausweises verifizieren. Dieser Ausweis enthält ein Siegel des Landratsamtes Rottal-Inn. Außerdem müssen die Erhebungsbeauftragten auf Nachfrage zum Identitätsabgleich ihren Personalausweis bereithalten. Die Erhebungsbeauftragten dürfen nicht nach Einkommen, Religion, Bankinformationen, Ausweisdokumenten, Passwörtern, Unterschriften oder Impfstatus fragen. Bestehen Zweifel an der Legitimität des Erhebungsbeauftragten oder der Echtheit des Erhebungsbeauftragten-Ausweises können die Betroffenen die zuständige Erhebungsstelle oder das Bayerische Landesamt für Statistik kontaktieren.

Wichtig zu erwähnen ist auch, dass der Zensus an sich aus mehreren Teilen besteht:
Das, was die Erhebungsbeauftragten durch persönliche Interviews erfragen, ist die sogenannte Haushaltsstichprobe und die Erhebung in Wohnheimen. Hierfür wurden durch eine Stichprobe Anschriften ausgewählt, welche befragt werden müssen. Die ausgewählten Haushalte bekommen ein Terminankündigungsschreiben vom Erhebungsbeauftragten. An diesem Termin erfolgt dann die persönliche Befragung vor Ort. Sollte der Termin durch den Bürger nicht eingehalten werden können, sind die Kontaktdaten des Erhebungsbeauftragten auf dem Schreiben vermerkt, um einen Ersatztermin zu vereinbaren.
Ein weiterer Teil des Zensus ist die Gebäude- und Wohnungszählung. Hierbei werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen von Wohngebäuden und Wohnraum befragt. Die Durchführung erfolgt durch das Landesamt für Statistik. Hierfür werden derzeit alle betroffenen Personen postalisch angeschrieben und erhalten entsprechende Zugangsdaten, um die Befragung online durchzuführen. Bei Nachfragen zur Gebäude- und Wohnungszählung ist grundsätzlich auf das Landesamt für Statistik zu verweisen: Hotline: 0911 21552-87400 oder E-Mail: gwz@statistik.bayern.de.
„Wichtig ist, dass es sich um zwei Teile mit unterschiedlichem Inhalt handelt und das Landratsamt zur Gebäude- und Wohnungszählung keine Auskunft geben kann. Es kann also sein, dass ein Bürger Online-Zugangsdaten für die Gebäude- und Wohnungszählung erhält und zugleich auch einem Interviewer vom Landratsamt Auskunft geben muss. Hierbei muss ganz klar unterschieden werden, dass dies unabhängig voneinander ist“, betont Kathrin Bernwinkler, Leiterin der Erhebungsstelle Zensus am Landratsamt Rottal-Inn.

 

 

Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden sie jederzeit auf der Landkreishomepage unter www.rottal-inn.de/zensus2022.