Wassergefährdende Stoffe

Egal ob Öl oder Jauche, Mist oder chemische Stoffe – wenn diese nicht richtig gelagert werden oder es zu Unfällen kommt, muss rasch gehandelt werden, um Gefahren für Umwelt und Wasser einzudämmen.

Unsere Aufgabe ist es, noch bevor Öltanks, Tankstellen, Biogasanlagen oder Lagerplätze errichtet werden, zu Maßnahmen zum Grundwasserschutz zu beraten und zu entscheiden. Aber auch dann, wenn nach Unfällen ein rasches Eingreifen durch Sofortmaßnahmen und anschließende Wiederherstellung erforderlich ist, sind wir Ansprechpartner.

Alle Merkblätter und Formulare im Überblick
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Ihre Ansprechpartner im Bereich wassergefährdende Stoffe und Biogasanlagen

  • Rechtliche Fragen hinsichtlich der Lagerung wassergefährdender Stoffe (wie z. B. Öltanks bzw. Heizölverbraucheranlagen) in Überschwemmungsgebieten: Claudia Zürner
  • Rechtliche Fragen bei Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Überschwemmungsgebieten sowie für den Betrieb von Tankstellen: Susanna Greiner
  • Fragen zum Betrieb von Biogasanlagen: Dr. Astrid Kufer
Zuständigkeit
Telefon
Telefax
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Wasserrecht Verwaltung
Telefon
+49 8561 20-349
Telefax
+49 8561 20-353
Wasserrecht – Verwaltung
Telefon
+49 8561 20-311
Telefax
+49 8561 20-353
Claudia Zürner
Telefon
+49 8561 20-312
Telefax
+49 8561 20-353

Daneben informieren auch Sachverständige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:

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Landratsamt Rottal-Inn
Ringstraße 4 - 7
84347 Pfarrkirchen


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08561/20-0


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