Oktober 2020

26.10.2020 +++EILMELDUNG: Lockdown in Rottal-Inn+++

Ab 0 Uhr treten Maßnahmen in Kraft – Pressekonferenz um 15 Uhr

 

Nach weiter steigenden Infektionszahlen (siehe Tabelle unten) und einem Inzidenzwert weit über 200, tritt ab Dienstag, 0 Uhr, im Landkreis Rottal-Inn ein Lockdown in Kraft – dazu gehört auch die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten und die Absage aller Veranstaltungen. Die Maßnahmen werden mit denen im Berchtesgadener Land vergleichbar sein.

Über alles weitere wird der Landkreis Rottal-Inn im Rahmen einer Pressekonferenz um 15 Uhr informieren – daran werden voraussichtlich unter anderem Staatsministerin Melanie Huml, Regierungspräsident Rainer Haselbeck, Landrat Michael Fahmüller, MdL Martin Wagle sowie Vertreter des Landratsamts teilnehmen.

 

Die Pressekonferenz findet, heute, 26.10., um 15 Uhr in der Stadthalle Pfarrkirchen, Dr.-Bachl-Straße 11, 84347 Pfarrkirchen, statt.

 

Stand gestern, 22:30 Uhr:

Indexfälle gesamt: 1396

Indexfälle heute: 67

Indexfälle entlassen heute: 23

Aktuell positive Fälle: 358

Todesfälle gesamt: 53

Todesfälle heute: 1

Indexfälle im Krankenhaus (davon auf Intensivstation): 17 (3)

27.10.2020 - Lockdown: Allgemeinverfügung vom 26.10.2020 /Aktualisierung am 27.10.2020

Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Rottal-Inn aufgrund steigender Fallzahlen.


Diese Maßnahmen gelten zunächst für 10 Tage ab 27.10. bis einschließlich Donnerstag, 5. November.

28.10.2020 - Ausweitung der Testkapazitäten

Erweiterte Öffnungszeiten in Pfarrkirchen - Testzentrum in Simbach geht voraussichtlich nächsten Mittwoch in Betrieb

 

Der Landkreis Rottal-Inn erweitert seine Testkapazitäten. Das für Simbach am Inn geplante Testzentrum, das vor allem die vorgeschriebene wöchentliche Testung von Grenzpendlern ermöglichen soll, wird voraussichtlich nächsten Mittwoch in Betrieb gehen.

Bis dahin werden die Öffnungszeiten des Pfarrkirchner Testzentrums noch einmal erweitert, und zwar auf eine Öffnungszeit von 8-19 Uhr täglich, auch am Wochenende. So soll sichergestellt werden, dass auch weiterhin alle vom Landratsamt ermittelten Kontaktpersonen ersten Grades zeitnah getestet werden und auch noch Termine für freiwillige Testungen möglich sind – diese sind weiterhin über die Homepage des Landratsamtes buchbar. Für die Erweiterung der Testkapazität werden vorübergehend weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts aus ihren Bereichen abgezogen und an der Teststation eingesetzt.

Das RKI hat mittlerweile den Inzidenzwert auf seiner Homepage aktualisiert, damit liegt der offizielle Wert nun bei 274,9.

Für Grenzpendler aus Risikogebieten und damit auch aus Österreich wurde durch den Freistaat Bayern eine Testpflicht eingeführt. Wer nach den diesbezüglichen Regelungen verpflichtet ist, wöchentlich ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen, kann seine Testergebnisse zukünftig per E-Mail schicken an: grenzpendler@rottal-inn.de. Zusätzlich zum Testergebnis ist auch der Name des Arbeitgebers anzugeben.

 

30.10.2020 - Ab Montag neue Regelungen

Ab Montag neue Regelungen

Rottal-Inn gleicht sich weitgehend an bayerische Vorgaben an

 

Ab Montag werden im Landkreis Rottal-Inn neue Regelungen gelten. Das Landratsamt kann nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium die strengen Regelungen des faktischen Lockdowns zum Ende des Wochenendes aufheben und sich weitgehend den dann geltenden bayernweiten Regelungen angleichen.

Die strengeren Teile der bayernweiten Regelungen – bspw. die Schließung von Kosmetikstudios - würden ab Montag ohnehin auch für den Landkreis Rottal-Inn gelten. Die durch den faktischen Lockdown in Rottal-Inn strengeren Regelungen, insbesondere im Bereich der Kontaktbeschränkungen, hingegen enden damit am Sonntag, 24 Uhr, indem die diesbezügliche Allgemeinverfügung aufgehoben wird. Ab Montag, 0 Uhr gelten dann im Landkreis Rottal-Inn weitestgehend die Regelungen, wie sie von der bayerischen Staatsregierung vorgegeben werden. Lediglich in drei Punkten werden diese noch für eine Woche, also bis einschließlich Sonntag, 8.11., ergänzt:

  • Die Kitas bleiben während der Schulferien noch geschlossen
  • Die Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. werden auf eine Person pro Bewohner/Patient täglich begrenzt
  • Die Maskenpflicht und das Alkoholverbot auf den bekannten öffentlichen Plätzen bleiben bestehen.

Weitere Informationen:

Aufgrund der immer wieder aufkommenden Diskussion um die Patientenzahlen in den Krankenhäusern teilt das Landratsamt mit, dass die von uns vermeldeten Zahlen sich lediglich auf die Rottal-Inn-Kliniken beziehen. Wie viele Patienten aus dem Landkreis in Kliniken in den Nachbarlandkreisen behandelt werden, kann von uns derzeit nicht eruiert werden.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass aufgrund einer Demonstration am kommenden Montag der Pfarrkirchner P&R Parkplatz teilweise gesperrt ist.

31.10.2020 - Allgemeinverfügung vom 31.10. (tritt mit Wirkung vom 02.11.2020, 00:00 Uhr in Kraft) - Neue Maßnahmen

Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Rottal-Inn aufgrund steigender Fallzahlen

 

Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung vom 02.11.2020, 00:00 Uhr in Kraft. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis 08.11.2020, 24.00 Uhr. Sie ersetzt die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Rottal-Inn vom 27.10.2020.

 

Neue Maßnahmen (Kabinettsbericht vom 29.10.)

06.10.2020 - BRK übernimmt mobilen Abstrich-Dienst für den Landkreis

Seit dieser Woche hat das Bayerische Rote Kreuz im Landkreis Rottal-Inn den mobilen Abstrich-Dienst im Landkreis Rottal-Inn übernommen. Dieser wurde vorher von Mitarbeitern des Landratsamtes geleistet.

„Ich bin sehr froh, dass wir diese Aufgabe nun an einen verlässlichen Partner wie das BRK übergeben konnten. So wissen wir, dass der mobile Dienst so zuverlässig weiterläuft, wie bisher und können gleichzeitig die von uns bislang dafür eingesetzten Ressourcen, insbesondere die Mitarbeiter aus dem Gesundheitsamt, an anderer Stelle in der Pandemie-Bekämpfung einsetzen, wo sie dringend gebraucht werden,“ sagte Landrat Michael Fahmüller zum Start am vergangenen Montag.

Der mobile Dienst, den der Landkreis bereits in der ersten Phase der Corona-Pandemie ins Leben gerufen hat, übernahm anfangs einen Großteil der vom Gesundheitsamt angeordneten Corona-Tests im Landkreis. Mit Einrichtung des Pfarrkirchener Testzentrums diente er fortan als Ergänzung, insbesondere zur Testung von Menschen, die selbst nicht oder nicht mehr mobil sind und so nicht das Testzentrum aufsuchen konnten. LRA-Mitarbeiterin Nina Rohrmeier begleitet den Dienst in den ersten Tagen noch um eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten.

 

Foto

Stabwechsel: Seit dieser Woche hat das BRK im Landkreis Rottal-Inn den mobilen Abstrich-Dienst im Landkreis Rottal-Inn übernommen. Das Bild zeigt (v.l.) Landrat Michael Fahmüller, Johann Haider (Leiter Rettungsdienst BRK), Nina Rohrmeier (LRA), Andrea Kamhuber (BRK) und Jessica Peukert (BRK).

09.10.2020 - Landkreis Rottal-Inn überschreitet Inzidenzwert - vorerst keine Maßnahmen

Mit gestern 13 Neuinfektionen  hat der Landkreis Rottal-Inn den Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohnern überschritten. Er liegt nun bei knapp 38. Der Krisenstab Corona am Landratsamt Rottal-Inn beobachtet und berät fortlaufend die Situation. Vorerst werden jedoch keine einschränkenden Maßnahmen eingeleitet.

Ein Grund für das Überschreiten des Inzidenzwerts ist die Infektion mehrerer Bewohner einer Asylbewerberunterkunft in Simbach am Inn. Hierbei handelt es sich um einen lokal begrenzten Hotspot. „Durch die von uns umgehend eingeleiteten Maßnahmen an der Asylbewerberunterkunft geht aus diesem Bereich keine weitere Infektionsgefahr für die Bevölkerung aus“, so Landrat Michael Fahmüller. Deswegen könne man vorerst noch von Einschränkungen für den Landkreis absehen.

Der Landrat ruft die Bevölkerung jedoch nachdrücklich zur Besonnenheit auf: „Jetzt gilt es wieder, dass wir alle zusammen helfen, uns vernünftig verhalten und die geltenden Regelungen beachten, damit wir eine weitere Ausbreitung verhindern und die Zahlen wieder nach unten bringen können. Wir haben das im Landkreis schon einmal geschafft, ich bin zuversichtlich, dass es uns wieder gelingt.“

Der Krisenstab Corona am Landratsamt Rottal-Inn wird die weitere Entwicklung laufend beobachten und diskutieren und ggf. über zu treffende Maßnahmen informieren.

10.10.2020 - Allgemeinverfügung Corona (Überschreitung Frühwarnwert 35)

Hier finden Sie die Allgemeinverfügung  für die Überschreitung des Inzidenzwertes 35

 

Mit 13 Neuinfektionen gestern hat der Landkreis Rottal-Inn den Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohnern überschritten. Da die Zahl der Infektionen nun auch unabhängig von den  positiven Fällen in der Simbacher Unterkunft für Asylbewerber weiter ansteigt, gibt das Landratsamt folgende erste Maßnahmen bekannt, die ab Sonntag, 0 Uhr in Kraft treten:

  • Die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wird auf 50 begrenzt
  • Es wird dringend empfohlen, bei privaten Feiern nicht mehr als 25 Menschen in geschlossenen Räumen aufhalten

 

Diese Regelungen gelten zunächst für den Zeitraum von 7 Tagen. Der Krisenstab Corona am Landratsamt Rottal-Inn wird die weitere Entwicklung laufend beobachten und diskutieren und ggf. über weitere Maßnahmen informieren.

11.10.2020 - Mehrere Schulklassen aus dem Raum Simbach in Quarantäne

Im Zusammenhang mit dem Corona Ausbruch in der Asylbewerber Unterkunft in Simbach müssen nun mehrere Schulklassen aus dem Raum Simbach in Quarantäne. 

Betroffen sind an der Mittelschule Simbach  die Klassen 9b, 9dm, 7b, 5b und 13 Kinder der Klasse 5a, die mit der 5b Religionsunterricht hatten. Außerdem in Quarantäne sind die Klasse 5b der Realschule Simbach, sowie die Klasse 4b der Mittelschule Kirchdorf. Die genaue Anzahl der Schüler liefert das Landratsamt nach. Die betroffenen Schüler und ihre Eltern werden derzeit noch von der Kontaktermittlung am Landratsamt Rottal Inn informiert.

 

Der für den Landkreis offiziell gültige Inzidenzwert wird vom Robert-Koch-Institut berechnet und unter:

https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4 veröffentlicht.

 

Bei der Aktualisierung dieser Seite kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Unabhängig vom veröffentlichten Wert, berät der Krisenstab Corona am Landratsamt laufend über die möglichen Maßnahmen, die durch das Überschreiten des Inzidenzwerts 50 für den Landkreis getroffen werden müssen. Weitere Informationen folgen, sobald verfügbar.

13.10.2020 - Inzidenzwert 50 nun offiziell erreicht

Schon seit dem Wochenende sind Krisenstab und Gesundheitsamt am Landratsamt Rottal-Inn in laufendem Kontakt mit der Regierung von Niederbayern bezüglich des stetig ansteigenden Inzidenzwerts im Landkreis.

Mit der heutigen Berechnung und Meldung des Inzidenzwerts durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) an die Regierung von Niederbayern ist nun offiziell der Grenzwert von 50 Infektionen pro Woche und 100.000 Einwohnern erreicht – er liegt demnach bei derzeit 52,67.

Weitere Informationen folgen, sobald verfügbar.

14.10.2020 - Allgemeinverfügung Corona Überschreitung Inzidenzwert 50

Hier finden Sie die Allgemeinverfügung für die Überschreitung des Inzidenzwertes 50
 

Mit dem offiziellen Überschreiten des Inzidenzwerts von 50 ist der Landkreis Rottal-Inn nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angehalten, Anordnungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens im Landkreis zu treffen.

Nach der Vorgabe der Regierung von Niederbayern setzt das Landratsamt Rottal-Inn deshalb mit Wirkung von Donnerstag, 15.10.2020, 0 Uhr vorerst bis 21.10.2020, 24 Uhr folgende Maßnahmen per Allgemeinverfügung in Kraft:

 

Wortlaut der Allgemeinverfügung:

Abweichend von § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 7. BayIfSMV ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur in Gruppen bis zu maximal fünf Personen zulässig.

§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der 7. BayIfSMV bleiben unberührt. Danach ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands weiterhin gestattet.

 

Bedeutung: Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch bis zu fünf Personen aus verschiedenen Hausständen treffen– beispielsweise auf öffentlichen Plätzen, in Parks etc. Die Beschränkung gilt nicht für Menschen, die in einer der oben genannten Beziehung zueinanderstehen.

Diese Regelung aus der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung galt bereits bisher für Gruppen bis zu zehn Personen, hier hat sich nur die Personenzahl geändert.

 

Wortlaut der Allgemeinverfügung

Die unter Nr. 1 dieser Allgemeinverfügung erlassene Kontaktbeschränkung gilt analog für alle Gastronomiebetriebe des Landkreises Rottal-Inn. Als Gastronomiebetriebe gelten erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes. Die jeweils verantwortlichen Gaststättenbetreiber sind verpflichtet, die erweiterten Kontaktbeschränkungen bei der Bestuhlung entsprechend zu berücksichtigen bzw. ihren Gaststättenbetrieb entsprechend zu organisieren.

 

Bedeutung: Analog zu Punkt 1 dürfen sich also auch in einer Gaststätte bis maximal fünf Personen aus verschiedenen Hausständen, gemeinsam an einen Tisch setzen. Weiter gilt natürlich auch, dass die Tische mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt sein müssen und Kontaktdaten erfasst werden müssen. Auch hier hat sich nur die Personenzahl geändert.

 

Wortlaut der Allgemeinverfügung

Der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf den in § 2 Abs. 1 Nr. 1 der 7. BayIfSMV genannten Personenkreis oder auf Gruppen von bis zu fünf Personen beschränkt.

 

Bedeutung: Auch im Privaten, also beispielsweise in Privatwohnungen, bei Einladungen nach Hause etc. dürfen sich maximal fünf Personen aus verschiedenen Hausständen treffen, wenn sie wie zuvor beschrieben nicht miteinander verwandt oder liiert sind.

 

Wortlaut der Allgemeinverfügung

 

Abweichend von § 5 Abs. 2 Satz 1 der 7. BayIfSMV gilt für Veranstaltungen in öffentlichen oder angemieteten Räumen im Landkreis Rottal-Inn, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (insbesondere Privatveranstaltungen wie z.B. Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern und Vereins- und Parteisitzungen) eine Teilnahmebegrenzung von maximal 25 Personen in geschlossenen Räumen oder maximal 50 Personen unter freiem Himmel.

 

Bedeutung: Bei entsprechenden Feierlichkeiten in hierfür gebuchten Restaurants oder auch in privat angemieteten Räumen dürfen maximal 25, bei entsprechenden Feierlichkeiten unter freiem Himmel maximal 50 Personen anwesend sein. Auch in diesem Fall muss ein schriftliches Hygienekonzept des Veranstalters vorliegen.

 

Wortlaut der Allgemeinverfügung

 

Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle nach § 13 Abs. 4 der 7. BayIfSMV ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt

 

Bedeutung: Es herrscht ein Ausschankverbot ab 23 Uhr. Lieferdienste oder die Abholung von Speisen und Getränken vor Ort zum Verzehr zu Hause sind davon nicht betroffen.

 

Wortlaut der Allgemeinverfügung

 

Der Besuch von Einrichtungen nach § 9 Abs. 1 der 7. BayIfSMV wird je Bewohner bzw. Patient auf täglich eine Person aus dem in § 2 Abs.1 Nr.1 der 7. BayIfSMV genannten Personenkreis, bei Minderjährigen auch von Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam, während einer festen Besuchszeit beschränkt.

 

Bedeutung: Beispielsweise in Pflegeheimen und Krankenhäusern darf ein Patient oder Bewohner maximal einen Besucher pro Tag empfangen, bei minderjährigen Patienten, bspw. im Krankenhaus, dürfen jedoch auch die Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam einen Besuch machen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die entsprechende Einrichtung auch unabhängig von dieser Maßnahme eigene, strengere Regeln beschließen kann.

 

Da nach bisheriger Erfahrung die Ansteckungsrate in Schulklassen mit positiv getesteten Schülern eine untergeordnete Rolle für das Infektionsgeschehen im Landkreis spielt, sieht das Landratsamt in Einvernehmen mit dem Schulamt vorerst von einer Maskenpflicht für Schüler während des Unterrichts ab. Auch im Bereich der Kindertagesstätten kann der Regelbetrieb weitergeführt werden.

 

Der Krisenstab wird die Infektionssituation an Schulen und Kindertageseinrichtungen im Landkreis intensiv beobachten und im Falle des vermehrten Auftretens von Ausbrüchen in diesen Einrichtungen durch einschränkende Maßnahmen gemäß dem Drei-Stufen-Plan zeitnah entgegensteuern.

15.10.2020 - Landrat Michael Fahmüller zur aktuellen Situation

Aufruf an die Bevölkerung des Landkreises zu Besonnenheit und Vorsicht

                             

Lieber Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Rottal Inn,

was wir schon lange befürchtet haben, ist nun leider Realität geworden: Die zweite Welle der Corona-Pandemie hat uns mit voller Wucht erwischt und wieder ist der Landkreis Rottal-Inn mit hohen Infektionszahlen sehr stark betroffen.

Ich möchte Ihnen allen an dieser Stelle versichern: Wir werden alles in unserer Macht stehende tun, um die Pandemie so gut es irgendwie geht einzudämmen. Bei uns im Landratsamt sind alle hierfür notwendigen Maßnahmen getroffen worden, unser Krisenstab berät laufend die aktuelle Situation, unsere Teststation läuft mit 250 bis 300 Tests pro Tag auf Hochtouren, die Bürger-Hotline ist wieder eingerichtet und die Kontaktermittlung ermittelt mit Hochdruck, um die Kontaktketten schnellstmöglich zu unterbrechen.

Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger möchte ich sagen: Auch dieses Mal gilt es, nicht in Panik zu verfallen, aber mit Umsicht, Vorsicht und vor allem mit Rücksicht auf die besonders durch Corona gefährdeten Mitglieder unserer Gesellschaft zu agieren. Halten Sie sich bitte an die bestehenden Regelungen, vermeiden Sie unnötige Risiken. Auch wenn Sie selbst vielleicht zu den Menschen gehören, die keine oder wenig Angst vor der Krankheit haben, dann verhalten Sie sich Ihren Mitmenschen, Ihren Eltern und allen Angehörigen der gefährdeten Gruppen gegenüber solidarisch, indem Sie selbst nicht das Risiko eingehen, sich selbst und andere anzustecken.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir haben die erste Corona-Welle, so hart sie uns damals getroffen hat, relativ schnell und – den Umständen entsprechend – auch erfolgreich gemeistert. Ich bin zuversichtlich und werde gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch dieses Mal alles dafür tun, dass uns dies auch mit der jetzigen zweiten Welle gelingt. Aber auch dieses Mal sind wir auf Ihre Mithilfe, auf Ihre Vernunft angewiesen. Bitte helfen Sie mit, es geht um die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger im Landkreis.


Ich wünsche Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund und allen Erkrankten von Herzen gute Besserung.

 

Ihr Landrat

Michael Fahmüller

15.10.2020 - Aktuelle Corona-Situation im Landkreis

Auch heute 30 Neuinfektionen– zweite Asylbewerberunterkunft in Simbach betroffen

 

Auch am heutigen Donnerstag nimmt das Infektionsgeschehen im Landkreis Rottal-Inn leider nicht ab. Stand 17 Uhr gibt es heute 30 Neuinfektionen, insgesamt sind es nun 1048. Die Zahl der aktuell Infizierten liegt noch nicht vor. Nach wie vor befinden sich 12 Menschen im Krankenhaus, davon 3 auf Intensivstation. Der offizielle Inzidenzwert des Robert-Koch-Instituts liegt nach der letzten Aktualisierung bei 81,5, er dürfte durch die heutigen Fälle noch einmal weiter ansteigen.

Unter den Neuinfektionen befinden sich auch sechs weitere Bewohner der bereits unter Quarantäne stehenden Asylbewerberunterkunft in Simbach am Inn. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Familienmitglieder von bereits positiv Getesteten.

Seit heute gibt es auch einen positiven Fall in der zweiten Simbacher Unterkunft für Asylbewerber, in der sich etwa 20 Menschen befinden. Der Betroffene wurden heute anderweitig untergebracht, die sich außerhalb des Ortes befindende Unterkunft vom Landratsamt unter Quarantäne gestellt.

16.10.2020 - Gemeinschaftsunterkunft Eggenfelden unter Quarantäne

Positiver Fall – Alle Bewohner werden getestet

 

Auch in der Gemeinschaftsunterkunft Eggenfelden (Taufkirchner-Straße) ist nun ein Bewohner positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Zur Unterbrechung der Infektionskette wurde der Betroffene unverzüglich in einer anderen Quarantäneeinrichtung untergebracht. Die übrigen Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft wurden durch das Gesundheitsamt vorsorglich unter Quarantäne gestellt. Morgen wird das Gesundheitsamt bei allen Bewohnerinnen und Bewohner Tests auf Covid19 durchführen.

17.10.2020 - Neue Corona-Regelungen im Landkreis

Bayerische Corona-Ampel gilt umgehend

 

Die Bayerische Staatsregierung verschärft bekanntlich die Maßnahmen bezüglich der Pandemie-Bekämpfung. Der Landkreis Rottal-Inn ist aufgrund seines derzeit hohen Inzidenzwerts von den entsprechenden Vorgaben für Landkreise mit Inzidenzwert über 50 betroffen und damit nach der Corona-Ampel im roten Bereich. Welche Farbe ein Landkreis nach dem Ampelsystem hat und welche Einschränkungen damit einhergehen, gibt das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege täglich auf seiner Internetseite www.stmgp.bayern.de bekannt.

 

Mit der Warnstufe Rot gelten nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis auf weiteres insbesondere folgende Regelungen:

  • Private Feiern und Kontakte im öffentlichen oder privatem Raum werden nun auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt. Im Unterschied zur bisherigen Regelung erlauben bspw. direkte Verwandtschaftsverhältnisse dabei keine Ausnahmen mehr – es dürfen sich also maximal 5 Personen aus verschiedenen Hausständen treffen, sind es mehr Personen dürfen diese nur zwei verschiedenen Hausständen angehören, egal ob sie miteinander verwandt/liiert sind oder nicht. Diese Personenbeschränkung gilt insbesondere auch für die Gastronomie.
     
  • In allen Schulen und Bildungsstätten im Landkreis besteht Maskenpflicht für Schüler und Lehrer aller Jahrgangsstufen auch im Unterricht.
     
  • Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle in der Gastronomie ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Ab 22 Uhr darf auch an Tankstellen oder durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden.
     
  • Maskenpflicht gilt in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (z.B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereich von Hochhäusern), in Freizeitparks, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten (Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos) auch am Platz.

 

Die Verordnung regelt also auch eine Maskenpflicht und ein Alkoholverbot auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen. Welche Plätze im Landkreis dies sind, gibt das Landratsamt in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden Anfang nächster Woche bekannt.

Nicht geregelt sind Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen. Das Gesundheitsamt empfiehlt jedoch bis auf weiteres die Bildung fester Gruppen und das Tragen einer geeigneter Mund-Nasen-Bedeckung durch das Personal.

23.10.2020 - Aktuelle Situation im Landkreis

Stand jetzt gibt es im Landkreis am heutigen Freitag, 23.10.2020, 29 Neuinfektionen.

Mittlerweile sind auch die Daten beim RKI aktualisiert, demnach liegt unser offizieller Inzidenzwert (Stand gestern) bei 161,3.

 

Auch auf der Homepage des Gesundheitsministeriums wird der Landkreis Rottal-Inn nun als „dunkelrot“ angezeigt. Die Ampelfarbe auf dieser Seite ist maßgeblich für die damit einhergehenden Einschränkungen, die einen Tag nach der erstmaligen Anzeige gelten.

Gemäß den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung treten damit ab dem morgigen Tag folgende Regelungen in Kraft:

  • Der Teilnehmerkreis von Veranstaltungen aller Art sowie die Zahl der Besucher von Veranstaltungen ist auf höchstens 50 Personen beschränkt; ausgenommen davon sind lediglich religiöse Zusammenkünfte (Gottesdienste) und Demonstrationen
     
  • Im Rahmen von Sportveranstaltungen ist die Anzahl der Zuschauer auf maximal 50 Personen beschränkt.
     
  • Für gastronomische Betriebe gilt die Sperrstunde nun von 21 Uhr bis 6 Uhr. Entsprechend gilt auch das Alkoholverbot auf den bekannten Plätzen nun ab 21 Uhr.

 

Den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung finden sie hier.

 

Im Tassilo Gymnasium in Simbach wurde eine sechste Klasse in Quarantäne gesetzt. In Pfarrkirchen wurde eine dritte Klasse  der Grundschule und 2 Klassen der FOS in Quarantäne gesetzt.

25.10.2020 - Dringender Appell von Landrat Michael Fahmüller

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

machen wir uns bitte nichts vor, die Situation ist nicht hoffnungslos, aber ernst. Das Szenario eines Lockdowns wie im Berchtesgadener Land ist auch im Landkreis Rottal-Inn ist in greifbare Nähe gerückt.

Ein solcher Lockdown würde in wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und auch in psychischer Hinsicht eine extreme Belastung für den Landkreis Rottal-Inn bedeuten. Aus diesem Grund arbeiten meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch immer mit Hochdruck und weit über die üblichen Arbeitszeiten, bis in die Nacht hinein, daran, Kontakte zu ermitteln und somit Kontaktketten zu unterbrechen.

Nur die Aufrechterhaltung einer aktuellen Kontaktermittlung und die Verhinderung eines weiteren Ansteigens des Inzidenzwerts können einen Lockdown noch verhindern. Meine Mitarbeiter und ich werden alles in unserer Macht Stehende dafür tun, den Landkreis vor einem solchen Szenario zu bewahren.

Aber selbstverständlich ist dies nur unter der Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger möglich. Ich rufe Sie alle deshalb noch einmal eindringlich dazu auf: Halten Sie sich an die vorgegebenen Maßnahmen und Regelungen. Beachten Sie die derzeit geltenden Vorschriften, auch wenn es für Sie Unannehmlichkeiten bedeutet, Sie schützen damit die Menschen in unserer Mitte, für die das Virus lebensbedrohlich sein kann. Achten Sie auf Mindestabstand, Maskenpflicht wo vorgeschrieben, auf Hygieneregeln und beginnen Sie damit, unnötige Kontakte zu vermeiden, so schwer das manchmal auch fallen mag. Es geht um unser aller Gesundheit und Wohlergehen.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ich verstehe, dass die derzeitigen Einschränkungen für viele von Ihnen belastend sind. Doch egal, wie Sie zu den Vorgaben stehen, egal welche Meinung Sie zum Thema Gefahr durch Corona vertreten, für uns alle gilt jetzt nur noch eines: Die einzige Chance, noch viel massivere Einschränkungen zu vermeiden ist, sich an die jetzt geltenden Vorgaben zu halten.

Lassen Sie uns im Landkreis auch dieses Mal mit gutem Beispiel vorangehen, indem wir ideologische Gräben schließen und uns für dieses Ziel alle zusammentun! Wir in Rottal-Inn wissen, wie man zusammenhält. Das haben wir in der Vergangenheit immer wieder bewiesen. Lassen Sie es uns ein weiteres Mal beweisen!“

 

Ihr Landrat

Michael Fahmüller

14.10.2020 - Rottal-Inn gilt nicht in ganz Deutschland als Risikogebiet

Laut Robert-Koch-Institut hat der Landkreis Rottal-Inn den Inzidenzwert von 50 überschritten, das heißt jedoch nicht, dass der Landkreis Rottal-Inn in ganz Deutschland als Risikogebiet gilt. Dies entscheidet vielmehr jedes Bundesland für sich. Wir bitten um Verständnis, dass wir als bayerischer Landkreis keine Auskünfte darüber geben können, welche Regelungen in einem anderen Bundesland gelten.

Wer aus dem Landkreis Rottal-Inn in andere Bundesländer einreist, muss mit Beschränkungen bei der Unterkunft rechnen.

Reisende aus anderen Bundesländern, die sich aktuell im Landkreis Rottal-Inn aufhalten, sollten sich über etwaige Quarantänemaßnahmen vor der Rückkehr beim Gesundheitsamt des Heimat-Landkreises informieren.

14.10.2020 - Bürger-Hotline des Landkreises ab 15.10.2020 freigeschaltet

Einstufung des Landkreises als Risikogebiet ist deutschlandweit unterschiedlich

 

Aufgrund des Überschreitens des Inzidenzwerts 50 und der daraus resultierenden Maßnahmen, hat Landrat Michael Fahmüller entschieden, dass ab morgen, 15.10.2020, 9 Uhr wieder eine Bürger-Hotline des Landkreises zum Corona-Virus eingerichtet wird.

„Die aktuelle Situation trägt sicherlich zur Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger bei. Daher werden ab morgen wieder kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die drängendsten Fragen zum Thema Corona-Virus beantworten und im Bedarfsfall auf die zuständigen Stellen verweisen.“ Die Bürger-Hotline ist insbesondere für allgemeine Fragen bezüglich des Corona-Virus und der geltenden Regelungen gedacht – Infizierte und Kontaktpersonen können sich hingegen weiterhin direkt an die Kontaktermittlung wenden.


Das Bürgertelefon ist ab Donnerstag, 15.10., 9 Uhr erreichbar unter Tel: 08561/20-760.

Es ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr besetzt.


Schon jetzt erreichen uns viele Anrufe bezüglich der Frage, ob der Landkreis nun als Risikogebiet gilt. Dies kann so leider nicht eindeutig beantwortet werden. Das Überschreiten des Inzidenzwerts heißt nicht automatisch, dass der Landkreis Rottal-Inn in ganz Deutschland als Risikogebiet gilt. Dies entscheidet vielmehr jedes Bundesland für sich. Das Landratsamt bittet um Verständnis, dass ein bayerischer Landkreis keine Auskünfte darüber geben kann, welche Regelungen in einem anderen Bundesland gelten. Wer aus dem Landkreis Rottal-Inn in andere Bundesländer einreist, muss mit Beschränkungen bei der Unterkunft rechnen. Reisende aus anderen Bundesländern, die sich aktuell im Landkreis Rottal-Inn aufhalten, sollten sich über etwaige Quarantänemaßnahmen vor der Rückkehr beim Gesundheitsamt des Heimat-Landkreises informieren.

21.10.2020 - Corona: Situation und Maßnahmen im Landkreis Rottal-Inn

Auch heute gab es im Landkreis Rottal-Inn wieder 35 Corona-Neuinfektionen. 21 Personen sind im Krankenhaus, 3 auf der Intensivstation. In der Mittelschule Pfarrkirchen wurden die Klassen 6B und 7B ganz, die Klassen 6A, 7C und 7D jeweils zur Hälfte in Quarantäne gesetzt. Indexfall ist hier eine Lehrerin. Im Seniorenwohnstift Pater Weiß in Eggenfelden wurde eine Mitarbeiterin positiv getestet. Quarantänemaßnahmen wurden verfügt, Reihentestungen laufen.

Das Landratsamt Rottal-Inn weist aus gegebenem Anlass nochmals auf zwei Dinge hin:
1. Wenn vom Gesundheitsamt eine Quarantäne angeordnet wurde, ist diese zwingend einzuhalten. Ein Verstoß gegen die Quarantänepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit zum Teil hohen Geldbußen geahndet wird.
2. Die Buchung eines Testtermins ist aufgrund des immensen Arbeitsaufkommens im Bereich der Kontaktermittlung derzeit nur im absoluten Ausnahmefall telefonisch möglich, grundsätzlich erfolgt sie online über: https://www.rottal-inn.de/buergerservice-formulare/gesundheitsamt/corona-testzentrum/.

Nach der heutigen Regierungserklärung von Ministerpräsident Markus Söder ist mit weiteren Einschränkungen zu rechnen. Hierzu müssen noch die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden.


Aufgrund der Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung vom vergangenen Samstag und im Einvernehmen mit der Regierung von Niederbayern gelten außerdem folgende Maßnahmen, die per Allgemeinverfügung mit Wirkung vom 22.10.2020, 0 Uhr in Kraft gesetzt werden:

Auf folgenden öffentlichen Plätzen und Straßen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und außerdem der Konsum von Alkohol von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt:

  • Stadt Eggenfelden: Zentraler Omnibusbahnhof
  • Stadt Pfarrkirchen: Bahnhof inkl. Busbahnhof
  • Stadt Simbach am Inn: Bahnhof inkl. Busbahnhof
  • Markt Arnstorf: Busbahnhof


Zusätzlich ist für folgende öffentliche Plätze und Straßen der Konsum von Alkohol von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt:

  • Stadt Eggenfelden:
    • Stadtplatz
    • Schellenbruckplatz
    • Sportgelände Birkenallee
       
  • Stadt Pfarrkirchen:
    • Bereich innerhalb Ringallee
    • Stadtpark
       
  • Stadt Simbach am Inn:
    • Kirchenplatz inkl. Sparkassenpark


Außerdem werden neue, über die bestehenden Verpflichtungen hinausgehende Anordnungen für den Bereich der Kindertagesbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten im Landkreis Rottal-Inn getroffen:
Das Personal ist verpflichtet, eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Soweit offene oder teiloffene Konzepte umgesetzt werden, sind feste Gruppen zu bilden. Die Einnahme von Mahlzeiten hat in festen Gruppen zu erfolgen. Das Betreuungspersonal darf innerhalb der Gruppen nicht ausgetauscht werden und auch keine Vertretung für kranke Kollegen/innen übernehmen und in den Randzeiten auch keine Kinder aus anderen Gruppen betreuen. Kinder mit Symptomen wie starkem Husten, Fieber, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen und Durchfall dürfen erst wieder betreut werden, wenn sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind und ein negativer PCR-Test auf SARS-COV- 2 vorliegt. Dies ist durch ärztliches Attest nachzuweisen. Auch Kindern mit leichten Symptomen wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlichem Husten dürfen in der Einrichtung nur betreut werden, wenn ein negativer PCR-Test auf SARS-COV-2 vorliegt. Dies ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.

 

 

Hier finden Sie die Anlage zur Allgemeinverfügung vom 21.10.2020.

25.10.2020 - Corona-Update zum Wochenende

Aufgrund der aktuellen Situation arbeitet die Kontaktermittlung am Landratsamt Rottal-Inn derzeit quasi nonstop die aktuellen Fälle und Kontaktketten ab, so dass jegliche verfügbare Information lediglich eine Momentaufnahme bildet. Folgendes können wir derzeit mitteilen:

Am Samstag wurden uns noch einmal 36 positive Fälle gemeldet. Bei 17 Entlassungen von Indexpersonen aus der Quarantäne ergibt dies 315 positive Fälle derzeit und 1329 insgesamt. Einer internen, nicht offiziellen Berechnung nach, liegt der Inzidenzwert Stand gestern bei 186 und damit deutlich unter dem vom RKI gemeldeten Wert.

Am Sonntag kamen noch einmal, Stand 13 Uhr, 38 Fälle dazu, also sind es insgesamt 1367.

Aufgrund von mehreren positiven Corona-Fällen muss die Mittelschule Pfarrkirchen bis zu den Ferien komplett geschlossen werden. Grund ist, dass es nicht mehr ausreichend Lehrkräfte gibt, die sich nicht in Quarantäne befinden, um einen Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten. Die Schüler werden per Homeschooling unterrichtet.

Eine Schulklasse der FOS Pfarrkirchen, zwei neunte Klassen der Mittelschule Eggenfelden und zwei fünfte Klassen der Mittelschule Pfarrkirchen wurden übers Wochenende in Quarantäne gesetzt. Auch sind in den bereits in Quarantäne befindlichen Klassen der Mittelschule Pfarrkirchen einige positive Fälle hinzugekommen.