Die Kindertagespflege als Alternative zum Kindergarten

Jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr hat Anspruch auf frühkindliche Förderung in der Kindertagespflege oder einer Kindertageseinrichtung. Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt dieser Anspruch für den Fall, dass die Eltern oder der alleinerziehende Elternteil berufstätig, in Ausbildung, Studium, Bildungs- oder Eingliederungsmaßnahmen sind. Für Kinder zwischen dem 3. Lebensjahr und dem Schuleintritt ist die Kindertagespflege häufig ein ergänzendes Angebot zum Kindergarten.

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Die Kindertagespflege

  • ist die Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern bei Kindertagespflegepersonen
  • findet in der Regel im privaten Haushalt der Kindertagespflegeperson statt
  • bietet durch kleine Gruppen von maximal fünf Kindern eine sehr intensive und individuelle Form der Kinderbetreuung
  • ist die zeitlich flexibelste Form der Kinderbetreuung
  • ist ein wichtiger Baustein zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung

 

Sie suchen eine Kindertagespflegeperson?

Gerne unterstützen und beraten wir Sie bei der Vermittlung einer geeigneten Kindertagespflegeperson. Unsere Kindertagespflegepersonen sind sorgfältig ausgewählt, überprüft und entsprechend geschult. Sie nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, um pädagogische Standards sicherstellen zu können.

Nach einem ersten positiven Kennenlernen von Kindertagespflegeperson, Kind und Eltern steht dem Abschluss einer Vereinbarung zur Kindertagespflege nichts mehr im Weg. Einen Vordruck zur Vereinbarung können Sie weiter unten auf dieser Seite downloaden.

In folgenden Gemeinden finden Sie derzeit eine Kindertagespflegeperson

Kosten und Fördermöglichkeiten

Eltern haben die Möglichkeit beim Amt für Jugend und Familie Rottal-Inn einen Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege zu stellen, aus dem sich auch ein Kostenbeitrag der Eltern ergibt. Eine staatliche Förderung der Kindertagespflege ist im Allgemeinen ab 10 Wochenstunden möglich, bei Schul- bzw. Kindergartenkindern bei mehr als 5 Stunden im Anschluss an den Schul- bzw. den Kindergartenbesuch. Wenn Sie für Ihr Kind eine Betreuung während der Ferien benötigen, sollten aus förderrechtlichen Gründen mindestens 15 Tage im Jahr gebucht werden.

Sie möchten selbst Kindertagespflegeperson werden?

Um Kindertagespflegeperson zu werden, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. 

Notwendige (persönliche) Voraussetzungen

Zur persönlichen Eignung zählt unter anderem, dass Sie

  • Freude und Spaß am Umgang mit Kindern haben
  • Interesse an Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern zeigen
  • über Einfühlungsvermögen verfügen
  • Lernfähigkeit besitzen und die Bereitschaft sich weiterzubilden
  • über Organisationskompetenz verfügen, z.B. zur Strukturierung des Tages- und Wochenablaufs
  • längerfristiges Interesse an der Ausübung der Tätigkeit haben
  • über hinreichende Deutschkenntnisse (mind. B2-Niveau) verfügen
  • verantwortungsbewusst und zuverlässig sind
  • bereit sind zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit
  • gewillt sind, mit anderen Kindertagespflegepersonen im Falle einer Ersatzbetreuung und dem Amt für Jugend und Familie Rottal-Inn zusammen zu arbeiten


Eine pädagogische Ausbildung als Grundlage ist nicht erforderlich.
Quereinsteiger müssen einen Qualifikationskurs absolvieren, der 160 Unterrichtseinheiten beinhaltet.

Wo bekomme ich die Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit?

Um die Tätigkeit der Kindertagespflege ausüben zu können, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII.

Damit Sie diese erhalten, müssen sowohl Ihre persönliche Eignung gegeben als auch kindgerechte Räumlichkeiten für die Betreuung vorhanden sein. Zudem sind folgende Formalitäten vorzulegen:

  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (für alle im Haushalt lebenden Personen, die über 14 Jahre alt sind)
  • Erste-Hilfe-am-Kind-Kurs
  • ärztliche Bestätigung über psychische und physische Gesundheit, sowie über Masernschutz
Checkliste "Sicherheit in der Kindertagespflege"

Checkliste downloaden

Unterstützung durch den Landkreis
  • Bei Interesse bietet die Fachberatung für Kindertagespflege am Landratsamt Rottal-Inn unverbindliche Informationsgespräche an, bei denen geklärt wird, wie der Weg zur Kindertagespflegeperson konkret aussehen könnte. 
  • Die Tätigkeit als Kindertagepflegeperson wird grundsätzlich als selbständige Tätigkeit ausgeübt. Auf Antrag der Eltern wird ein monatlicher Förderbetrag (Geldleistung) vom Landkreis Rottal-Inn an die Kindertagespflegeperson gewährt. Die Höhe des Förderbetrages ist abhängig von der Dauer der Betreuung und von der Qualifikation der Kindertagespflegeperson.
  • Beiträge zur geforderten Unfallversicherung der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) werden vollständig übernommen. Soweit aufgrund der selbständigen Tätigkeit Beiträge an die Rentenversicherung oder an die Krankenkasse zu leisten sind, wird hier jeweils die Hälfte des angemessenen Beitrages erstattet.
  • Sind mehrere Interessenten gleichzeitig vorhanden, werden auch Infoveranstaltungen angeboten. Selbstverständlich erhält jeder Interessent auch Informationsmaterial in Form von Broschüren sowie eine spezielle Infomappe des Landkreises Rottal-Inn.

Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches, unverbindliches Informationsgespräch zur Verfügung. Falls Ihr Interesse geweckt ist, können Sie gerne unseren Bewerbungsbogen nutzen und zum Gespräch mitbringen.

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