Die Straßenverkehrsbehörde kümmert sich nicht nur um die Abwicklung auf den Straßen, was Voll- oder Teilsperrungen betrifft, sondern erteilt auch Erlaubnisse für diverse Verkehrsbehinderungen. Das Amt für Straße und Verkehr ist auch die Kontrollinstanz von Kraftomnibussen sowie Bergbahnen und Schleppliften.
Aufgabenbereiche:
Einer Ausnahmegenehmigung bzw -erlaubnis bedürfen alle Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen, die länger, breiter, höher oder schwerer sind als es die gesetzlichen Maximalwerte festlegen.
Entstehende Kosten
Gebührenrahmen: 10,20 – 767,00 EUR
Die Gebührenhöhe bemisst sich nach Geltungsdauer, Geltungsbereich und Verwaltungsaufwand.
Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung (Bayernportal)
Motorsportliche Veranstaltung; Beantragung einer Erlaubnis (Bayernportal)
Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine überregionale Veranstaltung (Bayernportal)
Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund, für die die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, sind erlaubnispflichtig.
Grundsätzlich ist das immer dann der Fall, wenn die Benutzung der Straße, des Geh- und/oder Radweges für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.
Bei Veranstaltungen auf privatem Grund, die Auswirkungen auf den öffentlichen Straßenverkehr haben, ist ggf. eine verkehrsrechtliche Anordnung (Beschilderung) notwendig.
Entstehende Kosten
Gebührenrahmen: 10,20 – 767,00 EUR.
Die Gebührenhöhe bemisst sich nach Geltungsdauer, Geltungsbereich und Verwaltungsaufwand.
Gebühr Veranstaltung: 35,00 EUR
Gebühr verkehrsrechtliche Anordnung: 30,00 EUR, je weiterer Tag 15,00 EUR
Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung (Bayernportal)
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Für frische Lebensmittel wie Milch, Obst und Fische, für bestimmten kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße und/oder Hafen und Fahrten nach dem Bundesleitungsgesetz gilt dies Verbot nicht.
Darüber hinaus sind Ausnahmen vom Fahrverbot möglich, wenn besondere Gründe vorliegen.
Entstehende Kosten
Gebührenrahmen: 10,20 – 767,00 EUR
Die Gebührenhöhe bemisst sich nach Geltungsdauer, Geltungsbereich und Verwaltungsaufwand.
Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung (Bayernportal)
Handwerker
Die Ausnahmegenehmigung kann grundsätzlich nur von Handwerksbetrieben beantragt werden, die in den Anlagen A und B zur Handwerksordnung aufgeführt sind sowie denjenigen, die eine zu den dort genannten Berufen vergleichbare Tätigkeit ausüben.
Die Ausnahmegenehmigungen können nur für bestimmte Fahrzeuge erteilt werden. Der Antrag kann nur durch die Firma selbst gestellt werden, nicht durch einzelne Mitarbeiter. Die Fahrzeuge, für die die Ausnahmegenehmigung beantragt wird, müssen auf die Firma als Fahrzeughalter zugelassen sein und folgende Kriterien erfüllen:
Die Eignung des Fahrzeuges ist nachzuweisen (Zulassungsbescheinigung, evtl. Bilder).
Eine Ausnahmegenehmigung kann mit 4 Fahrzeugen genutzt werden.
Anhänger ohne Zugfahrzeug benötigen eine eigene Ausnahmegenehmigung.
Gebühr: 85,00 EUR/Jahr
Soziale Dienste
Die Ausnahmegenehmigung kann grundsätzlich nur für im sozialen Dienst Tätige beantragt werden. Zu diesen zählen Personen oder Organisationen, die eine größere Zahl hilfs- und pflegebedürftiger Menschen betreuen und dabei auf Kraftfahrzeuge und Parkmöglichkeiten in angemessener Entfernung zwingend angewiesen sind.
Eine Ausnahmegenehmigung kann mit 4 Fahrzeugen genutzt werden.
Gebühr: 45,00 EUR/Jahr
Gewerblicher Güterkraftverkehr; Beantragung einer Erlaubnis (Bayernportal)
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr; Beantragung einer Fahrerbescheinigung (Bayernportal)
Auszug aus der Gebührentabelle:
Gebührentatbestand Gebühr
Erlaubnis nat. 490,00€
EU-Lizenz (+Gebühr/Ausfertigung) 390,00€
Ausstellung v. Ausfertigung / beglaub. Abschrift 115,00€
Berichtigung/Ersatz Original, Ausfertigung, Abschrift 85,00€
Ausstellung Fahrerbescheinigung 110,00€
Rücknahme/Widerruf der Lizenz/Erlaubnis 120,00€
Rückgabe wg. Betriebsaufgabe usw. 20,00€
Urkundenverlust 20,00€
Überprüfung nach § 11 GBZugV, zeitgleich mit EU-Lizenz (60€) 120,00€
Taxigenehmigung; Beantragung (Bayernportal)
Mietwagengenehmigung; Beantragung (Bayernportal)
Auszug aus der Gebührentabelle:
Gebührentatbestand Gebühr
Taxilizenz 1. Fahrzeug 150,00€
Taxilizenz, jedes weitere Fahrzeug 40,00€
Mietwagengenehmigung, 1. Fahrzeug 60,00€
Mietwagengenehmigung, jedes w. Fahzeug 30,00€
Gem. Konzession Taxi/Mietwagen, 1. Fahrzeug 175,00€
Gem. Konzession Taxi/Mietwagen, j. w. Fahrzeug 60,00€
Ausnahme von Vorschriften der BOKraft 100,00€
Fahrzeugtausch 25,00€
Berichtung der Genehmigungsurkunde 30,00€
Rücknahme/Widerruf der Lizenz/Genehmigung 100,00€
Rückgabe wegen Betriebsaufgabe je Urkunde 25,00€
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