Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht

Wichtige Hinweise

  • Eine persönliche Vorsprache im Ausländeramt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! Bitte kontaktieren Sie im Vorfeld den zuständigen Sachbearbeiter. 
  • Die Einteilung der Zuständigkeiten beziehen sich jeweils auf den Anfangsbuchstaben des Familiennamens der betroffenen Person. 

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