Betriebserlaubnisverfahren für Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte, Häuser für Kinder und ggf. sonstige Einrichtungen)
Erstellung fachlicher Stellungnahmen zu Anträgen auf Investitionskostenförderung
Fachaufsichtliche Begehungen der Kindertageseinrichtungen
Aufsichtliche Maßnahmen bei Kindertageseinrichtungen
Vereinbarungen zum Schutzauftrag nach § 8a / § 72a SGB VIII mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen
Rechtliche Beratung der Kindertageseinrichtungen und deren Träger (kommunal, freigemeinnützig, sonstige) sowie der Kommunen
Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen nach BayKiBiG (Bewilligung der kindbezogenen Förderung gegeben über den kreisangehörigen Kommunen)
Prüfung der kinderbezogenen Förderung nach BayKiBiG bei Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Belegprüfung nach § 23 AVBayKiBiG und verwaltungsrechtliche Abwicklung (Rückforderungen etc.)
Erstellung fachlicher Stellungnahmen zu Förderanträgen für integrative Zusatzkräfte in Kindertageseinrichtungen
Prüfung der Qualifizierung pädagogischen Personals gem. § 16 AVBayKiBiG
Beratung und ggf. Erstellung fachlicher Stellungnahmen zu Betriebserlaubnisverfahren für Ferienbetreuungen
Fachberatung für Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflege
Aufgabenbereiche der Fachberatung für Kindertageeinrichtungen:
Fachliche Beratung der Kindertageseinrichtungen und deren Träger, sowie der Kommunen – auch zu baulichen Fragen und geplanten Bauvorhaben nach fachlichen Empfehlungen/ Raumprogramm und zu Fragen zur Pflege von KiBiG.web
Begleitung und Unterstützung bei der Konzeptions-, Organisations- und Qualitätsentwicklung in den Kindertageseinrichtungen
Kommunikations- und Konfliktberatung des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen
Bearbeitung von Beschwerden zu Kindertageseinrichtungen im Landkreis
Regelmäßige Besuche und Begehungen der Kindertageseinrichtungen – auch zur örtlichen Prüfung nach §46 SGB VIII
Koordinierung, Organisation und Durchführung fachlicher Dienstbesprechungen für Einrichtungsleitungen, von Arbeitskreisen und Projekten, ggf. Fort- und Weiterbildungen sowie Vernetzungstreffen der Einrichtungen untereinander und mit anderen sozialen Einrichtungen und Institutionen
Fachliche Stellungnahmen zu Bauvorhaben gemäß Art. 65 Abs. 1 BayBO
Fachliche Stellungnahme zu Betriebserlaubnisverfahren