Betriebserlaubnisverfahren für Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte, Häuser für Kinder und ggf. sonstige Einrichtungen)
Erstellung fachlicher Stellungnahmen zu Anträgen auf Investitionskostenförderung
Fachaufsichtliche Begehungen der Kindertageseinrichtungen
Aufsichtliche Maßnahmen bei Kindertageseinrichtungen
Vereinbarungen zum Schutzauftrag nach § 8a / § 72a SGB VIII mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen
Rechtliche Beratung der Kindertageseinrichtungen und deren Träger (kommunal, freigemeinnützig, sonstige) sowie der Kommunen
Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen nach BayKiBiG (Bewilligung der kindbezogenen Förderung gegeben über den kreisangehörigen Kommunen)
Prüfung der kinderbezogenen Förderung nach BayKiBiG bei Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Belegprüfung nach § 23 AVBayKiBiG und verwaltungsrechtliche Abwicklung (Rückforderungen etc.)
Erstellung fachlicher Stellungnahmen zu Förderanträgen für integrative Zusatzkräfte in Kindertageseinrichtungen
Prüfung der Qualifizierung pädagogischen Personals gem. § 16 AVBayKiBiG
Beratung und ggf. Erstellung fachlicher Stellungnahmen zu Betriebserlaubnisverfahren für Ferienbetreuungen