30.04.2025 - Kostenlose Parkscheibe für Führerscheinneulinge und Umtauschende – Ein Service des Landratsamts Rottal-Inn

Ab sofort dürfen sich Führerscheinneulinge sowie alle Bürgerinnen und Bürger in Rottal-Inn, die ihren alten Führerschein gegen das neue EU-Dokument umtauschen müssen, über ein kleines, aber praktisches Extra freuen: Sie erhalten kostenlos eine Parkscheibe vom Landratsamt Rottal-Inn.

 

„Allzeit gute Fahrt!“, wünscht Landrat Michael Fahmüller und zeigt sich erfreut über den neuen Bürgerservice. „Mit dieser Geste möchten wir allen Fahranfängern aber auch den Führerscheinumtauschenden eine Alltagshilfe für den Straßenverkehr als kleine Aufmerksamkeit mit auf den Weg geben.“ Zu beachten ist, dass die Parkscheiben ausschließlich in der Führerscheinstelle ausgegeben werden, die – wie auch die Zulassungsstelle – in der Industriestraße 18 in Pfarrkirchen zu finden ist.

 

In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt auf die laufenden Fristen für den verpflichtenden Führerscheinumtausch hin. Hintergrund ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die eine einheitliche, fälschungssichere Führerscheingeneration für alle Mitgliedstaaten vorsieht. Je nach Geburtsjahr des Führerscheininhabers bzw. Ausstellungsjahr des Dokuments gelten gestaffelte Fristen – viele Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Rottal-Inn sind davon betroffen. 

 

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins für die Umtauschfristen:

1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028

2008: Umtausch bis 19. Januar 2029

2009: Umtausch bis 19. Januar 2030

2010: Umtausch bis 19. Januar 2031

2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

 

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Weitere Informationen und ein entsprechendes Antragsformular sind unter www.rottal-inn.de/fuehrerscheinstelle zu finden.

 

Darüber hinaus macht das Landratsamt auf den digitalen Zulassungsdienst i-Kfz unter www.rottal-inn.de/ikfz aufmerksam. Dieser ermöglicht es, verschiedene Vorgänge wie An-, Ab- oder Ummeldungen von Fahrzeugen bequem online zu erledigen – ganz ohne Besuch der Behörde. Dieser Service ist besonders für Berufstätige ein praktischer Weg, Zeit zu sparen und Verwaltungsaufgaben flexibel von zuhause aus zu erledigen.

 

 

Auf dem Bild: Freuen sich über den neuen Service in der Zulassungsstelle des Landratsamtes (v. l.) Landrat Michael Fahmüller, Abteilungsleiterin Julia König und Roland Fuchs, Sachgebietsleiter Verkehrswesen