03.07.2019 - Förderprogramm BioKlima für Biomasseheizwerke

        

Anträge können Kommunen, kleinere und mittlere Unternehmen und Privatpersonen stellen

 

Das Landratsamt Rottal-Inn informiert, dass seit dem 1. Januar 2019 das schon bestehende Förderprogramm „BioKlima“ ausgeweitet wurde. Das Bayerische Wirtschaftsministerium fördert nun auch kleinere Biomasseheizwerke mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 kW, bisher waren nur Anlagen ab einer Nennwärmeleistung von ca. 120 Kilowatt förderfähig.

 

Dieses Förderprogramm stellt Mittel für Neuinvestitionen zu Errichtung von automatisch beschickten Biomasseheizwerken und für Neuinvestitionen zur Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen, wie z.B. Abgaswärmetauscher oder Abgaskondensationsanlagen, in Verbindung mit der Errichtung von Biomasseheizwerken zur Verfügung. Einen entsprechenden Förderantrag können Kommunen, Privatpersonen und auch kleinere und mittlere Unternehmen stellen.

Mit einer Mindestförderhöhe von 5.000 € werden Biomasseheizwerke mit einer Nennwärmeleistung zwischen 60 kW und 200 kW unterstützt. Ab einer Nennwärmeleistung von über 200 kW wird eine Maßnahme mit mindestens 10.000 € unterstützt. Ein weiterer Förderbereich ist die Bezuschussung von Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizsysteme mit einer Nennwärmeleistung von über 60 kW, deren Wärme in ein Wärmenetz eingespeist wird, in das auch Abwärme bzw. Solarenergie eingespeist wird. Unter diesen drei Bereichen variieren nicht nur die Mindestförderhöhen, sondern auch die Fördervoraussetzungen und Förderauflagen.

 

Die Standardförderung beträgt 30%, je nach Größe des Unternehmens auch 35% oder sogar 40%. Förderobergrenzen liegen bei 200.000 € bei Biomasseheizwerken und 250.000 € mit einer zusätzlichen Energieeffizienzmaßnahme - sogar bis zu 300.000 € in Kombination mit einer Abwärme- oder Solareinspeisung.

 

Das Förderprogramm „BioKlima“ des Bayerischen Wirtschaftsministeriums tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft. Vor der Antragstellung ist zu beachten, dass auf jeden Fall ein Kontakt mit dem Technologie- und Förderzentrum (TFZ) hergestellt werden muss, da eine Projektbesprechung mit diesem durchgeführt werden muss.

 

Weitere Informationen erhalten Sie über das Technologie- und Förderzentrum in Straubing, unter folgenden Kontaktdaten:

Webseite: www.tfz.bayern.de/foerderung/biomasseheizwerkeE-Mail: foerderung@tfz.bayern.de Telefon: 09421 / 300 - 214