Straßenverkehr und Schülerbeförderung

Das Amt für Straßenverkehr und Schülerbeförderung kümmert sich in der Regel um die Abwicklung auf den Straßen (Voll-/Teilsperrungen, etc), erteilt Erlaubnisse für diverse Verkehrsbehinderungen und Einflüsse und kümmert sich um die Schülerbeförderungen und um die Kostenfreiheit des Schulweges.

Es ist auch die Kontrollinstanz von Kraftomnibussen, sowie Bergbahnen und Schleppliften.

Verkehrsregelnde und verkehrslenkende Maßnahmen

Aufgabenbereiche:

  1. Beschilderungsanordnungen / Verkehrssicherung für Treibjagden
  2. Überprüfung von Schulwegen und Haltestellen
  3. Sonstige verkehrsrechtl. Stellungnahmen/Genehmigungen/Anordnungen/Befreiungen
  4. Stellungnahmen und Anordnungen über das Aufstellen und Entfernen von Verkehrseinrichtungen
  5. Werbeanlagen außerhalb geschlossener Ortschaften
  6. Durchführung von Verkehrsschauen

Gebührenbestand für Umleitungen und Vollsperrungen

Übersicht Gebühren

teilweise oder halbseitige Sperrung, 1 Tag   25,00 Euro


teilweise oder halbseitige Sperrung, bis 1 Woche  45,00 Euro


teilweise oder halbseitige Sperrung, bis 2 Wochen  70,00 Euro


teilweise oder halbseitige Sperrung, bis 1 Monat  95,00 Euro


teilweise oder halbseitige Sperrung, bis 3 Monate  145,00 Euro


teilweise oder halbseitige Sperrung, bis 6 Monate  275,00 Euro


teilweise oder halbseitige Sperrung, bis 1 Jahr    370,00 Euro


Vollsperrung, 1 Tag    45,00 Euro


Vollsperrung, 1 Woche   85,00 Euro


Vollsperrung, 2 Wochen  135,00 Euro


Vollsperrung, 4 Wochen  190,00 Euro


Vollsperrung, bis 3 Monate 295,00 Euro


Vollsperrung, bis 6 Monate  545,00 Euro


Vollsperrung, bis 1 Jahr  735,00 Euro


Jahres-AO (Kreis-/Staatsstr.) Meldepflicht!   630,00 Euro


Verlängerung AO, pro ang. Woche (Vollsperrung: 50€/Woche30,00  Euro


Nachträge zu Baumaßnahmen   25,00 Euro


Kontrollprotokoll zur Beanstandung  30,00 Euro


schriftl. Aufforderung zur Mängelbeseitigung  30,00 Euro


Abnahme einer Baustelle incl. Protokoll   16,00 Euro


Ermäßigung AO bei begr. Einzelfällen (bsp. Treibjagd)  16,00 Euro


Erstellung oder Überarbeitung von Plänen durch Verkehrsbehörde, je 15 min angefangener Arbeitszeit  12,80 Euro 

Ansprechpartner

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Michael Wagner
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Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nach StVO

Aufgabenbereiche
Großraum- und Schwertransporte

Einer Ausnahmegenehmigung und/oder Erlaubnis bedürfen alle Fahrzeuge/Fahrzeugkombinationen die länger, breiter, höher und schwerer sind, als es die gesetzlichen Maximalwerte festlegen.

Entstehende Kosten

Gebührenrahmen: 10,20 – 767,00 EUR

Die Gebührenhöhe bemisst sich nach Geltungsdauer, Geltungsbereich und Verwaltungsaufwand.

Werbeanlagen und Anbringung von Werbung außerhalb geschlossener Ortschaften

Außerhalb geschlossener Ortschaften können  Ausnahmen für kurzfristige Werbung (bis zu 2 Monate, z. B. für Veranstaltungen) beantragt werden.

Anträge sind formlos, möglichst per Email zu stellen.

Der Antrag muss enthalten:

  • genaue Bezeichnung/Anschrift des Antragstellers
  • verantwortliche Person mit Telefon/Handynummer
  • Größe des Werbetransparents
  • beantragte Aufstelldauer von ... bis …
  • ein Foto bzw. eine Skizze des Werbebanners ist beizufügen, am besten als pdf-Datei

 

Entstehende Kosten

Gebühren für einmalige Aufstellung: 30 EUR

Bei dauerhafter Aufstellung (z. B. auf Betriebsgrundstück) sind Unterlagen analog Baugenehmigung erforderlich (Bauantrag 3-fach).

Kosten 40 EUR zuzüglich Baugenehmigungsgebühr

Veranstaltungen auf öffentl. Verkehrsgrund / Verkehrsrechtliche Anordnung aufgr. einer Veranstaltung

Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund, für die die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, sind erlaubnispflichtig.

Grundsätzlich ist das immer dann der Fall, wenn die Benutzung der Straße, des Geh- und/oder Radweges für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.

Bei Veranstaltungen auf privatem Grund, die Auswirkungen auf den öffentlichen Straßenverkehr haben, ist ggf. eine verkehrsrechtliche Anordnung (Beschilderung) notwendig.

 

Entstehende Kosten

Gebührenrahmen: 10,20 – 767,00 EUR.

Die Gebührenhöhe bemisst sich nach Geltungsdauer, Geltungsbereich und Verwaltungsaufwand.

Gebühr Veranstaltung: 35,00 EUR

Gebühr verkehrsrechtliche Anordnung: 30,00 EUR, je weiterer Tag 15,00 EUR

Sonn- und Feiertagsfahrverbot / Ferienreiseverordnung

An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Für frische Lebensmittel wie Milch, Obst und Fische, für bestimmten kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße und/oder Hafen und Fahrten nach dem Bundesleitungsgesetz gilt dies Verbot nicht.
Darüber hinaus sind Ausnahmen vom Fahrverbot möglich, wenn besondere Gründe vorliegen.

 

Entstehende Kosten

Gebührenrahmen: 10,20 – 767,00 EUR

Die Gebührenhöhe bemisst sich nach Geltungsdauer, Geltungsbereich und Verwaltungsaufwand.

 

Parkerleichterung für Handwerker, Handelsvertreter und soziale Dienste

Handwerker

Die Ausnahmegenehmigung kann grundsätzlich nur von Handwerksbetrieben beantragt werden, die in den Anlagen A und B zur Handwerksordnung aufgeführt sind sowie denjenigen, die eine zu den dort genannten Berufen vergleichbare Tätigkeit ausüben.

Eine Ausnahmegenehmigung kann mit 4 Fahrzeugen genutzt werden.

Gebühr: 85,00 EUR/Jahr

Soziale Dienste

Die Ausnahmegenehmigung kann grundsätzlich nur für im sozialen Dienst Tätige beantragt werden. Zu diesen zählen Personen oder Organisationen, die eine größere Zahl hilfs- und pflegebedürftiger Menschen betreuen und dabei auf Kraftfahrzeuge und Parkmöglichkeiten in angemessener Entfernung zwingend angewiesen sind.

Eine Ausnahmegenehmigung kann mit 4 Fahrzeugen genutzt werden.

Gebühr: 45,00 EUR/Jahr

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Schülerbeförderung und Kostenfreiheit des Schulweges

Informationen zum Öffentlichen Personennahverkehr des Landkreises Rottal-Inn, die Linienübersichten, Fahrpläne etc. finden Sie unter folgendem Link: Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Ansprechpartner

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Isolde Langhammer
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Anja Maxbauer
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Ronald Weidinger
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Ingrid Lehner
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Erlaubnisse für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr

Aufgaben
Gemeinschaftslizenz Güterbeförderung (EU-Lizenz) / Nationale Transporterlaubnis/-unternehmen

Merkblatt Güterkraftverkehr der Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau
http://www.ihk-niederbayern.de/uploads/media/10Merkblatt_GueKG_Internet_03.pdf

 

Anmeldeformular zur Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau
http://www.ihk-niederbayern.de/uploads/media/Anmeldeformular_GueKG_10.pdf

 

Auszug aus der Gebührentabelle:

Gebührentatbestand                                                                                     Gebühr


Erlaubnis nat.                                                                                                  490,00€


EU-Lizenz (+Gebühr/Ausfertigung)                                                             390,00€


Ausstellung v. Ausfertigung / beglaub. Abschrift                                    115,00€


Berichtigung/Ersatz Original, Ausfertigung, Abschrift                                 85,00€


Ausstellung Fahrerbescheinigung                                                               110,00€


Rücknahme/Widerruf der Lizenz/Erlaubnis                                               120,00€  


Rückgabe wg. Betriebsaufgabe usw.                                                             20,00€


Urkundenverlust                                                                                                 20,00€


Überprüfung nach §13 GBZugV, zeitgleich mit EU-Lizenz (60€)               120,00€

Taxi-/Mietwagenerlaubnisse/-Unternehmen

Merkblatt Taxi- und Mietwagenverkehr der Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau
http://www.ihk-niederbayern.de/uploads/media/10Merkblatt_Taxi_Internet_01.pdf

Anmeldeformular zur Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau
http://www.ihk-niederbayern.de/uploads/media/Anmeldeformular_Taxi_07.pdf

 

Fairplay in der Krankenbeförderung
http://www.ihk-niederbayern.de/uploads/media/T_M_Krankenbefoerderung.pdf

 

Auszug aus der Gebührentabelle:

Gebührentatbestand                                                         Gebühr


Taxilizenz 1. Fahrzeug                                                      150,00€


Taxilizenz, jedes weitere Fahrzeug                                   40,00€


Mietwagengenehmigung, 1. Fahrzeug                             60,00€


Mietwagengenehmigung, jedes w. Fahzeug                    30,00€


Gem. Konzession Taxi/Mietwagen, 1. Fahrzeug            175,00€


Gem. Konzession Taxi/Mietwagen, j. w. Fahrzeug           60,00€


Ausnahme von Vorschriften der BOKraft                        100,00€


Fahrzeugtausch                                                                      25,00€


Berichtung der Genehmigungsurkunde                               30,00€


Rücknahme/Widerruf der Lizenz/Genehmigung              100,00€


Rückgabe wegen Betriebsaufgabe je Urkunde                    25,00€

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Ansprechpartner
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Bergbahnen, Schlepplifte, Eisenbahngesetz

  • Genehmigungen und Überwachungsmaßnahmen
  • Verkehrsschau an Bahnübergängen (Eisenbahnkreuzungen)

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