Das Amt für Straßenverkehr und Schülerbeförderung kümmert sich in der Regel um die Abwicklung auf den Straßen (Voll-/Teilsperrungen, etc), erteilt Erlaubnisse für diverse Verkehrsbehinderungen und Einflüsse und kümmert sich um die Schülerbeförderungen und um die Kostenfreiheit des Schulweges.
Es ist auch die Kontrollinstanz von Kraftomnibussen, sowie Bergbahnen und Schleppliften.
Aufgabenbereiche:
teilweise oder halbseitige Sperrung, 1 Tag 25,00 Euro
teilweise oder halbseitige Sperrung, bis 1 Woche 45,00 Euro
teilweise oder halbseitige Sperrung, bis 2 Wochen 70,00 Euro
teilweise oder halbseitige Sperrung, bis 1 Monat 95,00 Euro
teilweise oder halbseitige Sperrung, bis 3 Monate 145,00 Euro
teilweise oder halbseitige Sperrung, bis 6 Monate 275,00 Euro
teilweise oder halbseitige Sperrung, bis 1 Jahr 370,00 Euro
Vollsperrung, 1 Tag 45,00 Euro
Vollsperrung, 1 Woche 85,00 Euro
Vollsperrung, 2 Wochen 135,00 Euro
Vollsperrung, 4 Wochen 190,00 Euro
Vollsperrung, bis 3 Monate 295,00 Euro
Vollsperrung, bis 6 Monate 545,00 Euro
Vollsperrung, bis 1 Jahr 735,00 Euro
Jahres-AO (Kreis-/Staatsstr.) Meldepflicht! 630,00 Euro
Verlängerung AO, pro ang. Woche (Vollsperrung: 50€/Woche) 30,00 Euro
Nachträge zu Baumaßnahmen 25,00 Euro
Kontrollprotokoll zur Beanstandung 30,00 Euro
schriftl. Aufforderung zur Mängelbeseitigung 30,00 Euro
Abnahme einer Baustelle incl. Protokoll 16,00 Euro
Ermäßigung AO bei begr. Einzelfällen (bsp. Treibjagd) 16,00 Euro
Erstellung oder Überarbeitung von Plänen durch Verkehrsbehörde, je 15 min angefangener Arbeitszeit 12,80 Euro
Einer Ausnahmegenehmigung und/oder Erlaubnis bedürfen alle Fahrzeuge/Fahrzeugkombinationen die länger, breiter, höher und schwerer sind, als es die gesetzlichen Maximalwerte festlegen.
Entstehende Kosten
Gebührenrahmen: 10,20 – 767,00 EUR
Die Gebührenhöhe bemisst sich nach Geltungsdauer, Geltungsbereich und Verwaltungsaufwand.
Außerhalb geschlossener Ortschaften können Ausnahmen für kurzfristige Werbung (bis zu 2 Monate, z. B. für Veranstaltungen) beantragt werden.
Anträge sind formlos, möglichst per Email zu stellen.
Der Antrag muss enthalten:
Entstehende Kosten
Gebühren für einmalige Aufstellung: 30 EUR
Bei dauerhafter Aufstellung (z. B. auf Betriebsgrundstück) sind Unterlagen analog Baugenehmigung erforderlich (Bauantrag 3-fach).
Kosten 40 EUR zuzüglich Baugenehmigungsgebühr
Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund, für die die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, sind erlaubnispflichtig.
Grundsätzlich ist das immer dann der Fall, wenn die Benutzung der Straße, des Geh- und/oder Radweges für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.
Bei Veranstaltungen auf privatem Grund, die Auswirkungen auf den öffentlichen Straßenverkehr haben, ist ggf. eine verkehrsrechtliche Anordnung (Beschilderung) notwendig.
Entstehende Kosten
Gebührenrahmen: 10,20 – 767,00 EUR.
Die Gebührenhöhe bemisst sich nach Geltungsdauer, Geltungsbereich und Verwaltungsaufwand.
Gebühr Veranstaltung: 35,00 EUR
Gebühr verkehrsrechtliche Anordnung: 30,00 EUR, je weiterer Tag 15,00 EUR
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Für frische Lebensmittel wie Milch, Obst und Fische, für bestimmten kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße und/oder Hafen und Fahrten nach dem Bundesleitungsgesetz gilt dies Verbot nicht.
Darüber hinaus sind Ausnahmen vom Fahrverbot möglich, wenn besondere Gründe vorliegen.
Entstehende Kosten
Gebührenrahmen: 10,20 – 767,00 EUR
Die Gebührenhöhe bemisst sich nach Geltungsdauer, Geltungsbereich und Verwaltungsaufwand.
Handwerker
Die Ausnahmegenehmigung kann grundsätzlich nur von Handwerksbetrieben beantragt werden, die in den Anlagen A und B zur Handwerksordnung aufgeführt sind sowie denjenigen, die eine zu den dort genannten Berufen vergleichbare Tätigkeit ausüben.
Eine Ausnahmegenehmigung kann mit 4 Fahrzeugen genutzt werden.
Gebühr: 85,00 EUR/Jahr
Soziale Dienste
Die Ausnahmegenehmigung kann grundsätzlich nur für im sozialen Dienst Tätige beantragt werden. Zu diesen zählen Personen oder Organisationen, die eine größere Zahl hilfs- und pflegebedürftiger Menschen betreuen und dabei auf Kraftfahrzeuge und Parkmöglichkeiten in angemessener Entfernung zwingend angewiesen sind.
Eine Ausnahmegenehmigung kann mit 4 Fahrzeugen genutzt werden.
Gebühr: 45,00 EUR/Jahr
Informationen zum Öffentlichen Personennahverkehr des Landkreises Rottal-Inn, die Linienübersichten, Fahrpläne etc. finden Sie unter folgendem Link: Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Merkblatt Güterkraftverkehr der Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau
http://www.ihk-niederbayern.de/uploads/media/10Merkblatt_GueKG_Internet_03.pdf
Anmeldeformular zur Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau
http://www.ihk-niederbayern.de/uploads/media/Anmeldeformular_GueKG_10.pdf
Auszug aus der Gebührentabelle:
Gebührentatbestand Gebühr
Erlaubnis nat. 490,00€
EU-Lizenz (+Gebühr/Ausfertigung) 390,00€
Ausstellung v. Ausfertigung / beglaub. Abschrift 115,00€
Berichtigung/Ersatz Original, Ausfertigung, Abschrift 85,00€
Ausstellung Fahrerbescheinigung 110,00€
Rücknahme/Widerruf der Lizenz/Erlaubnis 120,00€
Rückgabe wg. Betriebsaufgabe usw. 20,00€
Urkundenverlust 20,00€
Überprüfung nach §13 GBZugV, zeitgleich mit EU-Lizenz (60€) 120,00€
Merkblatt Taxi- und Mietwagenverkehr der Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau
http://www.ihk-niederbayern.de/uploads/media/10Merkblatt_Taxi_Internet_01.pdf
Anmeldeformular zur Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau
http://www.ihk-niederbayern.de/uploads/media/Anmeldeformular_Taxi_07.pdf
Fairplay in der Krankenbeförderung
http://www.ihk-niederbayern.de/uploads/media/T_M_Krankenbefoerderung.pdf
Auszug aus der Gebührentabelle:
Gebührentatbestand Gebühr
Taxilizenz 1. Fahrzeug 150,00€
Taxilizenz, jedes weitere Fahrzeug 40,00€
Mietwagengenehmigung, 1. Fahrzeug 60,00€
Mietwagengenehmigung, jedes w. Fahzeug 30,00€
Gem. Konzession Taxi/Mietwagen, 1. Fahrzeug 175,00€
Gem. Konzession Taxi/Mietwagen, j. w. Fahrzeug 60,00€
Ausnahme von Vorschriften der BOKraft 100,00€
Fahrzeugtausch 25,00€
Berichtung der Genehmigungsurkunde 30,00€
Rücknahme/Widerruf der Lizenz/Genehmigung 100,00€
Rückgabe wegen Betriebsaufgabe je Urkunde 25,00€
So erreichen Sie uns
Landratsamt Rottal-Inn - Straßenverkehr und Schülerbeförderung
Industriestraße 18
84347 Pfarrkirchen
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