In den Amtsgebäuden sowie den Außenstellen des Landratsamtes Rottal-Inn gilt keine Maskenpflicht.
Dies gilt sowohl für Besucherinnen und Besucher als auch für Mitarbeitende.
Das Tragen einer medizinischen Maske bzw. einer FFP2-Maske ist daher grundsätzlich für einen Besuch im Landratsamt nicht mehr notwendig, kann jedoch auf freiwilliger Basis fortgeführt werden und wird situationsabhängig empfohlen. Eine Terminvereinbarung bleibt nach wie vor notwendig. Besucherinnen und Besucher werden zudem gebeten, weiterhin auf die Hygienevorschriften sowie Abstände zu achten.
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