21.05.2019 - Führungszeugnisse in der Jugendarbeit sind nach fünf Jahren neu zu beantragen

Hinweis des Jugendamtes zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes

        

 

Seit Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. In diesem Gesetz wird u.a. auch der Tätigkeitsausschluss von Personen, die wegen einschlägiger Sexualstraftaten vorbestraft sind, in der (ehrenamtlichen) Jugendarbeit geregelt. 2014 hat das Jugendamt Rottal-Inn hierzu mit allen Trägern der Jugendarbeit eine Vereinbarung für die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen getroffen. Das Führungszeugnis ist ein wichtiges Element zur Verbesserung des Schutzes Minderjähriger vor sexuellen Übergriffen.

 

In diesem Zusammenhang gibt es ein paar aktuelle Hinweise für die Jugendarbeit: Das Führungszeugnis soll alle fünf Jahre wieder neu beantragt und vorgelegt werden. Bei vielen (ehrenamtlichen) Jugendbetreuern steht daher 2019 eine turnusgemäße Wiedervorlage an. Dabei darf das Zeugnis nicht älter als 3 Monate sein.

 

Aufgrund von Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) hat sich der Katalog der „einschlägigen“ Straftaten leicht verändert. Weggefallen ist § 179 StGB, der den sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen geregelt hat. Dieser Tatbestand wird nunmehr durch die Neufassung des § 177 StGB von dieser Norm mit umfasst. Neu hinzugekommen ist die Vorschrift des § 184i StGB, der die sexuelle Belästigung unter Strafe stellt.

 

Die bereits getroffenen Vereinbarungen, die das Amt für Jugend und Familie mit den Vereinen geschlossen hat, müssen diesbezüglich aber nicht abgeändert werden. Sofern in Arbeitshilfen, Informationsbroschüren etc. in den Vereinen vor Ort eine Auflistung der Straftatbestände erfolgt ist, sind diese zu aktualisieren. Die Unterlagen der Kommunalen Jugendarbeit im Landratsamt Rottal-Inn auf der Homepage des Landkreises wurden bereits aktualisiert und stehen wieder zum Download bereit (www.rottal-inn.de/bundeskinderschutzgesetz).

 

Bei Fragen können Sie sich an die Kommunale Jugendarbeit Rottal-Inn (isabella.maier@rottal-inn.de oder 08561/20-503) wenden.