30.09.2022 - Neue Vakzine für Omikron-Subvarianten BA.4/BA.5 ab sofort im Impfzentrum Rottal-Inn

Im vom BRK-Kreisverband Rottal-Inn betriebenen Impfzentrum in Pfarrkirchen werden nun auch die neuen Vakzine Comirnaty® (Original/Omicron BA.4/BA.5) von BioNTech/Pfizer und der COVID-19-Impfstoff von Valneva (inaktivierter und adjuvantierter Ganzvirusimpfstoff) in das Impfprogramm aufgenommen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, für alle Auffrischimpfungen (Booster) ab 12 Jahren vorzugsweise einen der zugelassenen und verfügbaren Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe einzusetzen. Dies gilt sowohl für die BA.1- als auch die BA.4/5-adaptierten Impfstoffe, da beide im Vergleich zu den bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten auslösen und gegenüber dem Wildtyp-Virus eine gleichbleibend gute Antikörperantwort erzielen.

 

Für Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren gilt:

Die angepassten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer sind nur für Auffrischungsimpfungen/Booster-Impfung gedacht und können nicht für die Grundimmunisierung (Erreichen der Erst- und Zweitimpfung) genutzt werden. Allen Personen ab 12 Jahren wird grundsätzlich eine Auffrischimpfung (3. Impfung) empfohlen, vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff, die im Regelfall 6 Monate (frühestens 3 Monate) nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion verabreicht wird.

Ab dem Alter von 12 Jahren kann „Comirnaty Original/Omicron BA.1“ oder „Comirnaty Original/Omicron BA.4/BA.5“ eingesetzt werden. Ab dem Alter von 30 Jahren kann alternativ auch mit „Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1“ geimpft werden.

 

Auffrischungsimpfung (4. Impfung)

Eine 4. Impfung mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff (Original/Omicron BA.1 oder Original/Omicron BA.4/BA.5), im Abstand von 6 Monaten zum letzten immunologischen Ereignis (Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion) wird für folgende Personengruppen empfohlen:

  1. Personen ab dem Alter von 60 Jahren
  2. Personen im Alter ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz
  3. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Patienten- bzw. Bewohnerkontakt
  4. Bewohner in Einrichtungen der Pflege
  5. Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

 

Wer soll sich mit den neuen Vakzinen bzw. Covid-19-Impfstoffen impfen lassen?

Der 22. Beschlussentwurf der STIKO zur COVID-19-Impfung befindet sich im vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren. Vorbehaltlich gibt die STIKO Empfehlungen. Diese sind zwar nicht bindend, an ihnen orientieren sich aber viele Ärzte. Die STIKO empfiehlt bisher eine vierte Impfung für Personen ab dem Alter von 60 Jahren.  Eine gesonderte STIKO-Empfehlung für den angepassten Impfstoff wird erwartet. Das Gesundheitsamt des Landkreises Rottal-Inn informiert, dass im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit Impfungen mit den neuen Vakzinen im Impfzentrum Rottal-Inn erfolgen können.

Die Ständige Impfkommission beschäftigt sich sehr intensiv mit den vorliegenden Studiendaten, um zeitnah zu einer aktualisierten Empfehlung mit Blick auf die nun zugelassenen, angepassten Impfstoffe zu kommen.

 

5. Impfung für besonders gefährdete Personen empfohlen

Bei besonders gefährdeten Personen (z.B. Hochbetagte, Personen mit Immundefizienz) kann es sinnvoll sein, abhängig von den bisherigen Antigenkontakten (Impfungen und Infektionen) und entsprechend der 21. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung, nach dem 4. Ereignis (z.B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere (d.h. eine 5. Impfstoffdosis) zu verabreichen. Auch hierfür gilt der 6-Monatsabstand zur letzten Impfung oder Infektion.

Das Gesundheitsamt empfiehlt den betroffenen Personen, sich zunächst bei ihrer Hausärztin oder ihren Hausarzt zu beraten. Sollte anschließend eine Impfung im Impfzentrum vorgenommen werden, bittet das Impfzentrum Rottal-Inn um eine kurze schriftliche Bestätigung der Impfempfehlung seitens der Hausärztin oder des Hausarztes.

 

 

COVID-19-Impfstoff von Valneva 

Des Weiteren wird auch der COVID-19-Impfstoff von Valneva (inaktivierter und adjuvantierter Ganzvirusimpfstoff) angeboten. Mit Valneva steht der klassische Totimpfstoff bereit, der allerdings noch nicht an Omikron-Varianten angepasst ist. Die EU-Kommission hat den COVID-19 Impfstoff von Valneva für Personen zwischen 18 und 50 Jahren zugelassen. Er kann für die Grundimmunisierung verwendet werden. Laut Fachinformation soll die zweite Dosis 28 Tage (4 Wochen) nach der ersten Dosis verabreicht werden. Dieser Impfstoff wird nun auch im Impfzentrum angeboten.

 

COVID-19-Impfstoff von Novavax 

Der nach wie vor vorhandene proteinbasierte Impfstoff Novavax wird ausschließlich donnerstags im Impfzentrum in Pfarrkirchen angeboten!

 

Mobile Impftermine

Achtung für alle stillen impfwilligen Personen in den Kommunen des Landkreises. Bei den mobilen Terminen des Impfzentrums Rottal-Inn werden nur die für die Auffrischungsimpfungen gedachten angepassten, neuen Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna bereitgehalten. Für eine Grundimmunisierung (1./2. Impfung/Genesenenimpfung) bitten wir die Bevölkerung weiterhin in das Impfzentrum am Griesberg 8 nach Pfarrkirchen zu kommen.

Die mobilen Impftermine im Oktober finden Sie unter www.rottal-inn.de/impfzentrum.